Volltext : Koschak, Aldobrand: ¬Das österreichische Wechselrecht in einer theoretischen und praktischen Abhandlung

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acceptirten  Wechsel  haben  auch  keine  Respecttage,  sondern -
  sollen  protestirt  und  bis  zur  Verfallzeit  aufgehoben
werden,  wird  aber  noch  vor  Ablauf  der  Verfallzeit  aeseptirt, ¬
  genießet  der  Acceptant  ebenfalls  die  üͤblichen
Respecttage.  Kaufleute,  die  Wechsel  acceptirt  haben,
können  auch  nach  einem  noch  rechtskräftigen  alten  castilignischen ¬
  Gesetze  die  Zahlung  verweigern,  wenn  sie
beweisen,  daß  sie  von  dem  Trassanten,  oder  demjenigen, -
  für  dem  sie  die  Zahlung  mittels  des  Accepts  übernommen, =
  kein  Geld  in  Händen  haben  |  |
Stettin
Richtet  sich  in  Hinsicht  der  auf  hier  gezogenen  Wechsel =
  nach  Berlin.  Auf  London  und  Bordeaux  wird  gewöhnlich =
  ein  Monath,  auf  Amsterdam  6  Wochen,  und
auf  Hamburg  4  Wochen  nach  Dato  trassirt.
Respecttage  sind  hier  3  wie  in  Berlin.
Stralsund.
Siehe  Schweden.
Strasburg.
Der  Uso  aus  Deutschland  gezogener  Briefe  ist  15
Tage  nach  Sicht,  und  jener  aus  Frankreich  30  Tage
nach  Dato.
Respecttage  sind  für  den  Acceptanten  nicht,  indessen ¬
  kann  der  Jnhaber  10  ohne  Nachtheil  zugestehen;
am  zehnten  aber  muß  er  protestiren  lassen.  Siehe  bey
Frankreich  das  neue  Dekret.  |
Toulon.
Wie  Paris.
Triest.
Der  Uso  ist  14  Tage  nach  der  Acceptation,  und
Respecttage  sind  3.  Siehe  Wien.
Tu=
            
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