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dd. Pupillencollegien.
2. Untergerichte.
a. im allgemeinen.
Von der Berichtserstattung der Untergerichte an die obersten Justizhöfe ¬
in Regierungs-Cammer- und Policeyangelegenheiten. L 7.
S. noch unten Requisitionsschreiben.
b. Besøndere Arten derselben.
aa. königliche Aemter.
bb. Patrimonialgerichte.
aaa. im allgemeinen.
Ein Patrimonialgerichtsherr darf sich nicht in die gerichtlichen Verfügungen ¬
mischen, welche dem beeidigten Gerichtshalter übertragen sind.
II. 29.
S. noch Gerichtsbarkeit, (Prorogation) Appellation.
bbb. adelige.
* *
cec. Stadtgerichte.
1. Von dem Gastgerichte der Stadt Stade. II. 3.
2. Verschiedenes über die Gerichtsbarkeit des Magistrats der Stadt
Stade.
IV. 7
Vom vormaligen Wachgericht in der Altstadt Hannover. VII. 24.
Der Magistrat der Stadt Dannenberg ist befugt, die in seiner
Gerichtsbarkeit vorfallenden geringern Verbrechen, besonders die geringern
Diebstähle ohne Zuziehung des dortigen Amts zu untersuchen und zu bestrafen. ¬
II. 31.
ddd. Fleckens=Gemeinheits- und andere specielle Gerichte.
Von der jurisdictio communitatis. I. 43.
S. auch Bauern.
Kk
Hagemanns Erört. 8r. Bd. 2te Abthl.