Volltext : ¬Der badische Bürgermeister (3)

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Einschätzung  des  Geländes  in  die  Klassen  und  über  die
vorübergehenden  Wertserhöhungen  und  Wertsverminderungen, ¬

das  Vermessungs=  und  Bonitierungsregister,
4.  die  Besitzstandstabelle,  und
5,  das  Verzeichnis  der  vorübergehenden  Wertserhöhungen
und  Wertsverminderungen  auf  dem  Gemeindehause  oder
an  einem  andern  passenden  Ort  mindestens  acht  Tage
lang  zur  Einsicht  der  Beteiligten  aufzulegen.
Der  Kulturinspektion  ist  hiervon  Anzeige  zu  machen  und
dieselbe  um  die  Festsetzung  des  Termines  für  die  Besitzstandstagfahrt ¬
  anzugehen.
Der  Vorsitzende  der  Vollzugskommission  erläßt  hierauf  die
Bekanntmachung  über  die  Offenlegung  der  bezeichneten  Arbeiten
und  die  Einladung  sämtlicher  Beteiligten  zur  Besitzstandstag
fahrt  durch  öffentliche  Verkündigung  unter  Beobachtung  der  in
§  26  der  Vollzugsverordnung  für  öffentliche  Aufforderungen  und
Bekanntmachungen  gegebenen  Vorschriften.
Dabei  ist  den  Beteiligten  zu  eröffnen,
1,  daß  die  Kommission  auf  Verlangen  bereit  ist,  an  Ort
und  Stelle  das  von  ihr  eingehaltene  Verfahren  zu  erklären, ¬
  und
2,  daß  etwaige  Erinnerungen  oder  Beschwerden  gegen  die
Besitzstandsaufnahme  in  der  Tagfahrt  vorzubringen  sind.
Besitzstandstagfahrt  und  Beschwerdeerledigung.
§  27.  Die  Tagfahrt  wird  durch  den  Vorstand  der  Kulturinspektion ¬
  oder  dessen  Stellvertreter  geleitet,  welcher  über  die
Verhandlungen  ein  Protokoll  aufnimmt.
Den  Erschienenen  sind  die  bisherigen  Arbeiten  genau  zu  erläutern ¬
  und  alle  gewünschten  Auskünfte  zu  erteilen.
Erinnerungen  und  Beschwerden  gegen  die  Feststellung  des
Besitzstandes  sind,  wenn  möglich,  sofort  zu  erledigen.  Kann  dies
nicht  geschehen,  so  sind  dieselben  in  der  Tagfahrt  protokollarisch
aufzunehmen  und  späterhin  unter  Leitung  des  Inspektionsvorstandes ¬
  beziehungsweise  des  Vertreters  desselben  zu  prüfen  und
            
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