Volltext : ¬Der badische Bürgermeister (3)

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schaft  stehendes  Eigentum  ist  unter  einer  besonderen  Nummer
in  der  Reihenfolge  nach  dem  Namen  eines  der  Miteigentümer
aufzuführen;  die  Namen  sämtlicher  Miteigentümer  sind  in  der
Überschrift  unter  Beifügung  ihrer  Eigentumsanteile  anzugeben.
Der  aus  der  Besitzstandstabelle  zu  fertigende  Besitzstandsauszug ¬
  für  den  einzelnen  Eigentümer  weist  nach,  wie  viel  Fläche
und  Geldwert  derselbe  zusammen  und  nach  den  einzelnen  Klassen
in  das  Unternehmen  einwirft.
Die  Besitzstandstabelle  wird  von  sämtlichen  Mitgliedern
der  Vollzugskommission  unterzeichnet.  Bei  den  Besitzstandsauszügen ¬
  genügt  die  Unterschrift  des  Vorsitzenden  und  des
Geometers.
Verzeichnis  der  vorübergehenden  Wertserhöhungen
und  Wertsverminderungen.
§  25.  Über  die  in  §  21  erwähnten  vorübergehenden  Wertserhöhungen ¬
  und  Wertsverminderungen  ist  ein  Verzeichnis  nach
dem  Formular  7  aufzustellen.
Für  jeden  Grundeigentümer,  auf  dessen  Gelände  solche
Verhältnisse  vorkommen,  wird  der  bezügliche  Inhalt  der  vorgenannten ¬
  Tabelle  seinem  Besitzstandsauszug  am  Schlusse  angefügt. ¬

Prüfung  des  Besitzstandswerkes  und  Offenlegung ¬
  desselben.
§  26.  Nach  Aufstellung  der  Besitzstandstabelle  und  der
Besitzstandsauszüge  ist  das  ganze  Besitzstandswerk  durch  Vermittelung ¬
  der  Kulturinspektion  an  die  Oberdirektion  zur  Prüfung
vorzulegen.  Die  bei  der  Prüfung  sich  ergebenden  Bemängelungen
sind  ohne  Verzug  zu  verbessern  und  alsdann  die  Besitzstandsauszüge ¬
  den  Beteiligten  gegen  Bescheinigung  (§  8)  zustellen  zu
lassen.  Hierauf  hat  die  Vollzugskommission  gemäß  §  9  der
Vollzugsverordnung
den  Situationsplan,
2.  die  Protokolle  der  Vollzugskommission  über  die  Aufstellung ¬
  und  Wertsbestimmung  der  Klassen,
er  die
            
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