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schaft stehendes Eigentum ist unter einer besonderen Nummer
in der Reihenfolge nach dem Namen eines der Miteigentümer
aufzuführen; die Namen sämtlicher Miteigentümer sind in der
Überschrift unter Beifügung ihrer Eigentumsanteile anzugeben.
Der aus der Besitzstandstabelle zu fertigende Besitzstandsauszug ¬
für den einzelnen Eigentümer weist nach, wie viel Fläche
und Geldwert derselbe zusammen und nach den einzelnen Klassen
in das Unternehmen einwirft.
Die Besitzstandstabelle wird von sämtlichen Mitgliedern
der Vollzugskommission unterzeichnet. Bei den Besitzstandsauszügen ¬
genügt die Unterschrift des Vorsitzenden und des
Geometers.
Verzeichnis der vorübergehenden Wertserhöhungen
und Wertsverminderungen.
§ 25. Über die in § 21 erwähnten vorübergehenden Wertserhöhungen ¬
und Wertsverminderungen ist ein Verzeichnis nach
dem Formular 7 aufzustellen.
Für jeden Grundeigentümer, auf dessen Gelände solche
Verhältnisse vorkommen, wird der bezügliche Inhalt der vorgenannten ¬
Tabelle seinem Besitzstandsauszug am Schlusse angefügt. ¬
Prüfung des Besitzstandswerkes und Offenlegung ¬
desselben.
§ 26. Nach Aufstellung der Besitzstandstabelle und der
Besitzstandsauszüge ist das ganze Besitzstandswerk durch Vermittelung ¬
der Kulturinspektion an die Oberdirektion zur Prüfung
vorzulegen. Die bei der Prüfung sich ergebenden Bemängelungen
sind ohne Verzug zu verbessern und alsdann die Besitzstandsauszüge ¬
den Beteiligten gegen Bescheinigung (§ 8) zustellen zu
lassen. Hierauf hat die Vollzugskommission gemäß § 9 der
Vollzugsverordnung
den Situationsplan,
2. die Protokolle der Vollzugskommission über die Aufstellung ¬
und Wertsbestimmung der Klassen,
er die