Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
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principalen, auch Oberen und Committenten,
zu gedeylichem Ende zu unterstuͤtzen, die Geneigtheit -
und Gutheit haben.
Womit wir Ewr. Excellenzien und unsere
Hochgeehrte Herren der goͤttlichen Obhuth empfehlen, -
und mit vollkommener Hochachtung
verharren
Ew. Excellenzien
und unser Hochgeehrten Herren,
Wetzlar den 28. Febr.
1752.
gehorsamste und ergebenste Diener
Præsident und Beysitzere
Evangelische
des Kayserl. Reichs=Cammer=Gerichts.
Carl Graf zu Wied.
von Schwartzenfels.
J. W. Riedesel z. E.
J. H. Harpprecht.
von Fleckenbühl.
Bürgel.
von Nettelblatt gen.
Inscriptio:
Denen Hoch= und Hochwohlgebohrnen, Wohlgebohrnen, -
Hochedelgebohrnen, des Heil.
Röm. Reichs Churfürsten, Fürsten und Staͤnden -
Evangelischen Theils, zu gegenwaͤrtigem
Reichs=Tag abgeordneten vortrefflichen Herren -
Raͤthen, Bottschaftern und Gesandten.
Unsern sonders hochgeehrten Herren
Regenspurg.
0)
DFG