Volltext : ¬Der badische Bürgermeister (3)

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anzuberaumen,  auf  welche  sämtliche  beteiligte  Grundeigentümer ¬
  zur  Abstimmung  über  die  Einstellung  des
Unternehmens  mit  dem  Hinweise  vorzuladen  sind,  daß:
die  in  der  Tagfahrt  nicht  Erscheinenden  und  die  Nichtabstimmenden ¬
  als  bei  dem  genehmigten  Unternehmen
beharrend  werden  angesehen  werden  und  daß  im  Fall
der  Einstellung  des  Vollzuges  die  schon  erwachsenen
Kosten  des  einzustellenden  Unternehmens  im  Verhältnis
des  Steuerkapitals  von  den  Eigentümern  zu  tragen
sind,  welche  sich  für  die  Einstellung  der  Arbeiten  erklären ¬
  werden  und  nicht  schon  bei  der  ersten  Vernehmung ¬
  sämtlicher  Beteiligter  (§  5)  gegen  die  Ausführung
des  Unternehmens  sich  ausgesprochen  haben.
Von  der  Anordnung  der  Tagfahrt  ist  auch  der  Oberdirektion
Anzeige  zu  erstatten.
Die  Tagfahrt  wird  von  dem  Bezirksbeamten  geleitet.  In
derselben  sind  die  Gründe  für  die  Fortsetzung  und  für  die  Einstellung ¬
  des  Unternehmens  mit  den  Antragstellern,  den  Vertretern ¬
  der  Landeskulturbehörden  und  den  Mitgliedern  der  Vollzugskommission ¬
  eingehend  zu  erörtern;  hierauf  ist  über  den
Einstellungsantrag  abstimmen  zu  lassen  und  über  alles  dieses
ein  Protokoll  aufzunehmen,  in  welchem  auch  die  gestellten  Anträge ¬
  und  deren  Begründung  aufzuführen  sind.
Falls  sich  nicht  die  gesetzliche  Mehrheit  (drei  Vierteile  der
Beteiligten,  welche  nach  dem  Steuerkapital  mindestens  drei
Vierteile  der  in  das  Unternehmen  fallenden  Grundstücke  besitzen
Artikel  12  des  Gesetzes  —),  ausdrücklich  für  die  Einstellung
des  Unternehmens  aussprechen,  so  hat  der  Bezirksbeamte  sofort
bekannt  zu  geben,  daß  der  Antrag,  das  Unternehmen  aufzugeben,
abgelehnt  sei  und  die  Antragsteller  die  durch  den  Antrag  veranlaßten ¬
  Kosten  zu  tragen  haben.  Die  Akten  sind  sodann
an  die  Oberdirektion  vorzulegen.
Falls  sich  die  gesetzliche  Mehrheit  für  die  Einstellung  des
Unternehmens  ausspricht,  sind  die  Akten  mit  dem  Protokoll
über  die  Abstimmungstagfahrt  an  die  Oberdirektion  zur  Beschlußfassung ¬
  vorzulegen.
Der  Bad.  Bürgermeister  III.  A.
            
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