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Zweite Abtheilung. Innere Rechtsgeschichte.
nicht aber von den auswärts belegten Capitalien gefordert
werde 31). Bei Berechnung des Decems von dem einem auswärtigen =
Erben zufallenden Erbtheil oder sonst in Decimationsfällen =
ausgehenden Vermögen werden zwar auch die bis
dahin laufenden Zinsen und sonstigen Revenüen in Anschlag
zu bringen seyn 32). Daß aber die Zinsen und Revenüen
eines bereits decimirten Vermögens dem Abzuge nicht unterworfen =
seyn können, versteht sich von selbst. d) Das Abzugsgeld =
besteht, der Regel nach, in zehn pOt. des dieser
Abgabe unterworfenen Vermögens, kann auch wohl, wo die
Reciprocität es so mit sich bringt, eine größere, niemals aber
Die Stadt Husum ist
eine geringere Quote betragen 33
zwar nur auf ein Abzugsgeld von 6 pOt. priviligirt 32
Dieser städtische Decem scheint aber auch neben dem landesherrlichen =
gefordert werden zu können. Andere Procente scheinen =
als Abzugsgeld bei uns nicht vorzukommen 33). e) So
Mai 1637. Darnach sollte das
31) Circulairverfügung vom
Abzugsgeld nach dem Belaufe der
5ten Aug. 1811.
Stadtschulden bestimmt werden, | |
32) Dies folgt aus dem Be= so =
daß jeder abziehende Bürger. | |
griff des ererbten Vermögens un | |
durch das Abzugsgeld seinen Anmuß =
unstreitig auch auf gleiche
theil an den Commüneschulden
Weise in Emigrationsfällen ge= abtrug. =
Späterhin sind 6 pCt.
ten. Die von der Leibrenten=Soin =
Gebrauch gekommen. Reglecietät =
gezahlten Leibrenten sind
ment von 1748. C. St. Slesv.
nach der Resolution vom 5ten
II. Bd. S. 720 und S. 774.
Dec. 1752, welche übrigens jetzt
Rescript vom 11ten Juni 1772.
noch kaum Anwendung finden
Daß übrigens 6 pCt. nicht mit
kann, von dem Abzugsgelde gänzdem =
sechsten Pfenning gleichbelich =
befreit.
deutend sind, bedarf kaum der
33) Kammerschreiben vom 8.
Bemerkung.
April 1747. C. C. H. I. Bd.
35) Die angeführten Statuta
S. 1451. Ueber den Betrag des
universalia academiae nennen
Abzagsgeldes im Auslande genügt
zwar auch den dritten und vierten
ein obrigkeitliches Attestat. Decla= | |
Pfenning, ohne Zweifel aber nur
ration vom 17ten Jan. 1748.
mit Rücksicht auf eine etwa gegen
34) Constitution vom 2ten