fullscreen : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 97 (1770))

144  Von  denen  rechtlichen  Compulsivauf -
  sich  nehmen,  und  an  Klägern  samt  Interesse -
  auszahlen,  oder  zur  Sicherheit  eine
ohneingeschraͤnkte  Buͤrgschaft  dafuͤr  leisten,
und  endlich
7)  allen  Unkosten  erstatten  solle.
§.  10.
Von  allen  diesen  Puncten  wurde  ein  grosser -
  Theil  nicht  erfüllet,  ausser  der  Uebergab
derer  Immobilium  und  derer  mehresten  Capitalien, -
  woran  jedoch  noch  über  32950.  fl.  öhne -
  das  verspahrte  Augmentum  an  Vermögen -
  zu  berechnen,  und  vorbehaltlich,  der  naͤ¬her -
  prüfenden  Beschaffenheit,  und  Richtigkeit
derer  uͤbertragenen  Posten,  auch  sonsten  an
Schatzgeld  und  Literalien  bemerkenden  Abmangel, -
  dahero  dann  die  Commission  bey
der  hartnäckigen  Renitenz  des  Vormunds
von  Mohrenfels  die  Anfrag  gemacht,  wie  sie
sich  bey  fortsetzender  Commission  in  Casum
ulterioris  morae  &  Renitentiae  zu  verhalten
haben  möchte.
F.  11.
Die  von  denen  Commissarien  in  ihrem
Bericht  gradatim  gethane  Vorschlaͤge  wurden -
  nicht  vor  unbillig  befunden.
Dann  da  1)  testantibus  Actis  sowol  der
Ritter=Canton  selbsten  sich  anerboten  hatte, -
  dem  Beklagten  die  von  Zeit  seiner  Vorwundschaftl. -
  Verwaltung  verhandelte  Acta
nach
Max-Planck-Institut  für
            
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