Metadata : Bartels, Eduard: Ehe und Verlöbnis nach gemeinem und particulärem Rechte in der Provinz Hannover

2m

57.
Dle Aufhebung des tximirten Gerichtsstandes in
Untersuchungen Wider die Hülfsbeamten der geeicht-
lichm Polizei betreffend.

Auf Ihren Bericht doch 27. v. M. wU Ich den «xi- ^
mitten Gerichtsstand, der durch die Art. 483. und 484. der
rheinischen Kriminal-Orbnung in Untersuchungssachen wider
die Hülfs-eaMtr« der gerichrlichen Polizei, wegen ihrer m
Ausübung d«S Antts begangenen Verbrechen und Vergehen,
aageordnet ist, hinfichtlich der Bürgermeister, Beigeorbnekm,
Pvlizei-Kömmissarien, Förster, Feld- und Waldfthützen hi«-,
durch aufhebeu, und festsetzen, daß dies« Beamten wegen
der Verbrechen und Vergehe», deren sie stch- als Hülfsbe«
amte der gerichtlichen Polirei schuldig machen, der gewöhn-
lichen Jurisdiktion der Landgerichte unterworfen sein sollen.
Berlin, den 17. Juli 183?. . '
Friedrich Wilhelm.
«»
di« Staatsminister
Maaßen, Frh. von Brenn
und von Lamp-.

b.
Da der bisherig« epimitt« Gerichtsstand der Hülfsbe.
amten der gerichtlichen Polizei in den» ihre Amtsverbrechen
und GtaatSvergehen betreffenden Untersuchungen unver-
kennbar mit Nachtheilen für deren Amtsfunktionen ver-
bunden war, und bei der gegenwärtigen Verfassung der
Landgericht« kein Grund mehr obwaltete, diese Beamte der
Gerichtsbarkeit der letztgedachten Gerichtshöfe zu entziehen,
überdem auch die Untersuchungen wider dies« Beamte vor'
dem Appellationshofe für die Unterthanrn mit Kosten, Ver-
säumnissen und Gewerbsstörungen verbunden waren, die

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