146 Mo hl, engl. u. belg. Gesetzgeb. über Erfindungspalente.
eines einzelnen Auftrages im vorkommenden Falle, und
natürlich je an einen mit dem fraglichen Zweige der
Technik besonders vertrauten Mann. Auch bedeutendere
Nebeneinwendungen scheinen nicht vorzuliegen. Eine Ent-
schädigung muss freilich wohl gegeben werden; allein
diese kann unmöglich einen Anstand machen da der Staat
bedeutende Sporteln von den Patenten bezieht. Sodann
ist unzweifelhaft eine Berufung von einem solchen ein-
zelnen Gutachten zu gestatten. Hierzu ist denn aber offen-
bar die Behörde, welche schon jetzt über bestrittene Patente
zu entscheiden hat, vollkommen tauglich. Höchstens be-
darf es der Bestimmung eines eigenen Verfahrens für ei-
nen solchen Fall. Endlich kann es doch wohl kaum als
ein ernstliches Hinderniss betrachtet werden, dass auch
bei einer solchen Voruntersuchung und trotz allen Be-
mühens, die tauglichsten Männer damit zu beauftragen, Feh-
ler Vorkommen mögen, und ein vom Staate als neu an-
erkannte und patenlirte Erfindung sich später als bereits
ebkannt gewesen ausweist. Ein solcher Fall wird freilich
nicht angenehm sein; allein von einem eigentlichen Nach-
theile ist doch nicht die Rede. Vom Staate kann man
Allwissenheit nicht verlangen. Seine Ehre und seine Pflicht
ist gewahrt, wenn er sorgfältig und ehrlich thut, was in
seinen Kräften liegt. Dem Publikum aber geht kein Scha-
den zu, da natürlich eine spätere gerichtliche Anfechtung
auch eines solchen fälschlich ertheilten Patentes zusteht.
Kurz, eine Unmöglichkeit, die Sache so einzurichten, kann
nicht behauptet werden. Auch die Erfahrung zeigt diess.
Ein solches Verfahren besteht in den Vereinigten Staaten
schon seit 1836, und wird allgemein als sehr wohlthätig
wirkend anerkannt. Auch die preussische, sogar noch
weiter gehende, Einrichtung giebt zu keinen Klagen An-
lass. Und dass nun selbst England, wo man so sehr
das Eingreifen des Staates in Privatangelegenheiten scheut,
jetzt eine technische Voruntersuchung angenommen hat,
ist zwar kein unmittelbarer Beweis, allein jeden Falles