Inhaltsverzeichnis : Beyträge zum deutschen Kirchen-Rechte (1 (1786))

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das  Synodatikum  Ihrer  Stifter  und  Klöster
kein  Vorboth  einer  wirklichen  Synode,  keine
neue  Auflage,  kein  Kathedratikum,  keine  Ihrer
von  diesen  verschiedenen  Gattungen  der  Synodalien -
  seyn  kann.  Mit  einem  Worte  wir  wissen -
  nur,  was  es---  nicht  ist.
Immer
etwas  mehr,  aks  wir  am  Anfange  wusten;  ja
immer  so  viel,  als  manche  physische  und  metaphysische -
  Untersuchungen  von  Ihrem  Gegenstande -
  herausgebracht  haben.  Ich  denke  also,
wir  solten  es  um  so  mehr  dabey  bewenden  lassen; -
  da  man  oft  nicht  mehr  zu  wissen  braucht.
Max-Planck-Institut  für
FG
europäische  Rechtsgeschichte
            
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