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zeichnen berechtigt“) in das Handelsregister eingetragen sind.
Der Prokurist hat nach Abs. 2 des Art. 42 des H.=G.=B. zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken besondere Vollmacht ¬
nötig.
*) Art. 15 d. H.=G.=B. Die Firma eines Kaufmanns ist der
Name, unter welchem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die
Unterschrift abgiebt.
Art. 17. Die Firma einer offenen Handelsgesellschaft muß,
wenn in dieselbe nicht die Namen sämtlicher Gesellschafter aufgenommen ¬
sind, den Namen wenigstens eines der Gesellschafter mit einem
das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutenden Zusatze enthalten.
Art. 30 des Bad. Einf.=Ges. z. d. H.=G.=B. Grundeigentum,
Grundgerechtigkeiten und Unterpfandsrechte, welche zum Vermögen
einer Handelsgesellschaft gehören, sei diese eine offene Gesellschaft, eine
Kommanditgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder
eine Aktiengesellschaft, werden auf den Namen der Gesellschaft in das
Grundbuch beziehungsweise Unterpfandsbuch eingetragen.
Der Eintrag darf erst geschehen, wenn die Eintragung der Gesellschaft ¬
in das Handelsregister nachgewiesen ist. In dem Eintrag
ist die Firma der Gesellschaft und der Ort, wo sie ihren Sitz hat,
anzugeben; die einzelnen Gesellschafter sind nicht zu benennen. Spätere
Änderungen in Bezug auf die Firma oder den Sitz der Gesellschaft
werden auf Betreiben derselben bei dem ursprünglichen Eintrage vorgemerkt. ¬
Soll eine Verfügung, welche im Namen der Gesellschaft über
einen der im Eingang dieses Artikels bezeichneten Gegenstände erfolgt
ist, in das Grund= oder Unterpfandsbuch eingetragen werden, so
genügt zur Feststellung der Befugnis desjenigen, welcher im Namen
der Gesellschaft verfügt hat, der Nachweis aus dem Handelsregister,
daß derselbe zu der Gesellschaft in einem Verhältnis gestanden hat,
wodurch er nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs befugt
war, in der geschehenen Art im Namen der Gesellschaft mit rechtlicher
Wirkung gegen Dritte zu verfügen.
Die Nachweisungen aus dem Handelsregister werden durch Beurkundungen ¬
des Handelsgerichts geliefert, welches das Handelsregister ¬
führt.