Objekt : Kermes, Leopold August: Praktisches Handbuch zum Gebrauch bey Ritterguths-Käufen und Pachtungen für Gelehrte und Ungelehrte

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B)  an  Wiesen=  und  Gräserey=Nutzung.
1)  an  Heu.
—  96 -
  Acker  —  Heu=  und  Grummtwiesen,  wovon  ohngefähr
30  Acker  —
zum  Unterhalt  der  Schäferey,  und
38  Acker
zur  Fütterung  der  Pferde,  Fohlen,
Kälber  u.  s.  w.  als.  |  |
68  Acker,  abzurechnen  sind,  daher  das  in  der
Wirthschaft  überflüssige  Heu  von
zum  Verkaufe  bleibet,  wovon  überhaupt  42
28  Ackern
vierspännige  Fuder  Heu  und  Grummet  zu  12
rthlr.  —  —  wenigstens  verkaufet  werden  können, =
  welches  daher  giebt
—
504  rthlr.  —  —  reinen  Nutzungsertrag.
2)  an  Gräserey=Nutzung.
Für  die  jährlichen  Grasemiethen  von  den  Rändern  und
Graseflecken  im  Holze  und  in  Gebüschen  wird  gegeben
30  rthlr.  —  —
534  rthlr.  —  —
betragt  mit  obigem  zusammen
Uebersicht
der  sämmtlichen  Feldnutzungen  unter  dem  1ten
Kap.
1489  rthlr.  —  gl.  —  an  Korne  unter  N.  1.
293  =  6  =  —  an  Waitzen  unter  N.  2.
311  =  —  =  —  an  Gerste  unter  N.  3.
75  =  20  =  —  an  Hafer  unter  N.  4.
182  |  =  —  =  —  an  Winterrübsen  unter  N.  5.
7  =  2  =  —  an  Heidekorn  unter  N.  6.
100  =  —  =  —  an  Erbsen  unter  N.  7.
12  =  18  =  —  an  Wicken  unter  N.  8.
8  =  12  =  —  an  Linsen  unter  N.  9.
25  rthlr.
            
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