Volltext : Kermes, Leopold August: Praktisches Handbuch zum Gebrauch bey Ritterguths-Käufen und Pachtungen für Gelehrte und Ungelehrte

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2  Schfl.  3  Vrtl.  —  zur  Aussaat.
1  =  2  =  —  in  die  Haushaltung.
—  =  2  =  —  dem  Schäfer.
—  =  2  =  —  dem  Winzer.
—  =  1  =  —  dem  Voigte.
—  =  1  3  —  dem  Nachtwächter.
—  =  1  =  —  dem  Gerichtsfrohne.
6  Schfl.  —Vrtl.  —  Summe.
6  Schfl.  —Vrtl.  —  abgerechnet;  bleiben
4  Schfl.  1  Vrtl.  —  zum  Verkanf,  den  Scheffel  zu  2  rthlr.
—  —  gerechnet,  giebt
—
8  rthlr.  12  gl.  —  reinen  Nutzungser ¬
 -

-
10)  an  Hirse.
1  Schfl.  2  Vrtl.  —  Aussaat  auf  1½/2  Acker,  haben  erschüttet,
—
14  Schfl.  3  Vrtl.
Davon  gehen  ab:
2
.4
1  Schfl.  2  Vrtl.  —  zur  Aussaat.
1  =  2  |  =  —  in  die  Haushaltung.
—  2  2  =  —  dem  Winzer.
—
2  2  =  —  dem  Schäfer.
—  =  1  =  —  dem  Voigte.
—  =  1  =  —  dem  Nachtwächter,
und
—  =  1  =  —  dem  Gerichtsdiener.
—4 -
  Schfl.  3  Vrtl.  —  Summe.
4  Schfl.  3  Vrtl.
—  abgerechnet;  verbleiben
—
-
10  Schfl.  —  Vrtl.
—  zum  Verkauf;  zu  2  rthlr.  12  gl.  —
den  Scheffel,  giebt
-
25  rthlr.  reinen  Nutzungsertrag.
B)  an
            
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