Inhaltsverzeichnis : Gros, Johann Friedrich Carl: Abhandlung von Testamenten, Codicillen, von Schenkungen unter Lebenden und auf den Todesfall, von Legaten und der "Quarta Falcidia", von Fideicommissen und der "Quarta Trebellianica"

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Diese  Verordnungen  müssen  innerhalb  eines  Monats ¬
  nach  meinem  Tode  von  meinem  Erben  ausgerichtet ¬
  seyn.  Gegenwärtiges  Codicill  habe  ich,  nebst
den  fünf  Zeugen,  unterschrieben.
Geschehen  zu  G...  am  8ten  Dezmb.  1815.
Paul  Karl  Koberger.
Ferdinand  Klein,  als  Zeuge.
Georg  Hahn,  als  Zeuge.
Heinrich  Otto,  als  Zeuge.
Kilian  Roos,  als  Zeuge.
Joseph  Baum,  als  Zeuge.
Muster
eines  Codicills,  welches  sich  auf  ein  Testament
beziehet  und  in  demselben  durch  die  Vorbehaltungsclausel ¬
  bestätigt  ist.
Ich,  Gottfried  Hildebrand,  will  hiermit
einige  Verordnungen  des  von  mir  am  23.  Dezember
1815.  vor  7  Zeugen  errichteten  feierlichen  Testaments
auf  folgende  Weise  abgeändert  haben.
1.
Das  dem  Herrn  Georg  Gräve  verschaffte
Legat  von  fünf  tausend  Gulden  soll  gänzlich  aufgehoben -
  seyn.
2.
Das  der  Jungfer  Amalia,  jüngsten  Tochter
des  Herrn  Gottfried  Häyn,  Kaufmanns  zu  Würzburg, =
  zu  einem  Brautschatze  verschaffte  Vermäͤchtniß
            
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