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Codicillen.
Degate und Fideicommisse koͤnnen in einem Testamente
angeordnet werden, außerdem aber auch in einem Codicill. =
Ein Codicill ist eine letzte Willensverordnung, worin ¬
keine directe Erbeinsetzung enthalten ist, sondern,
worin ich ein Legat, ein Fideicommiß, anordne, meinen ¬
Kindern Vormünder bestelle, u. d. gl. kurz irgend
etwas verordne, was nicht institutio heredis directi
ist.
Nur derjenige, der nach den Gesetzen berechtigt
ist, ein Testament zu machen, kann ein Codicill machen. ¬
So wie die Testamente solcher Personen, welche ¬
durch Irrthum, durch Zwang und Furcht, oder
auch ungestümmes Eindringen, zur Errichtung derselben ¬
sind verleitet worden, ungültig sind, so sind es
aus solche Codicille. Codicille, welche sich auf ein
vorhergegangenes Testament beziehen, in welchem der
Testirer sich die weitere Bestimmung oder Abänderung
seines letzten Willens vorbehalten hat, bedürfen gar
keine Solennitäten sondern es ist genug, wenn kein
Zweifel vorliegt, daß es die Schrift oder Unterschrift
des Testirers sey.