Volltext : Wiest, Andreas Alois: Ueber Aufhebung der Zehenten, LeibeigenschaftsGefälle, Frohnen, Beeten und FallLehen

Vvrrede.
Allenthalben  ist  das  Bestreben  sichtbar,  auf  verZustand ¬
  des  Volks  zu
fassungsmäßigem  Wege  den
verbessern.  Je  dringender  dieß  ist,  desto  mehr  wird  sich
jeder  wahre  Menschen=  und  VaterlandsFreund  aufgefordert ¬
  fühlen,  hierzu  das  Seinige  beizutragen.  Insbesondere ¬
  ist  es  in  den  neu  erworbenen  Theilen  Würtembergs ¬
  ein  sehr  tief  gefühlter  und  laut  ausgesprochener
Wunsch  des  Landmanns,  daß  endlich  die  schon  in
den  Edicten  vom  18.  November  1817  ihm  zugesicherten ¬
  Erleichterungen  verwirklicht,  und  daß,  wie  es
im  ersten  derselben  heißt,  „durch  theilweise  Aufhebung
und  Milderung  der  sogenannten  FeudalAbgaben,  die
Fesseln  zerbrochen  werden,  durch  welche  theils  die  persönliche ¬
  Freiheit  gefährdet,  theils  die  Vervollkommnung
            
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