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§. 2.
Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes sind jedoch
- insolange sie nicht zum Dienst einberufen sind —
hievon
—
d. der evangelische und der katholische Feldprobst der Armee und
die Militär=Prediger, sowie die katholischen Militär=Geistlichen,
e. der Ober=Stabsapotheker und der Ober=Feldlazareth=Inspector.
f. der Plankammer=Inspector,
g. der Inspector des Festungs=Modellhauses (in Berlin),
h. die Fortifications=Secretäre und Bureau=Assistenten.
1. die bei einzelnen Truppentheilen angestellten Stallmeister,
k. die Zahlmeister,
1. der Registrator in der Kanzlei des Chefs des Generalstabes
der Armee,
m. die Ingenieur=Geographen,
n. außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes der
Truppen:
1. die oberen Beamten der Feld=Kriegskasse bis einschließlich ¬
der Cassen=Assistenten,
2. die Oberdrucker der Metallographie,
3. die oberen Feld=Magazinbeamten bis einschließlich der
Magazin=Assistenten,
4. die oberen
Feld=Postbeamten bis einschließlich der FeldPostsecretäre, ¬
5. die oberen
Feld= und Etappen=Telegraphenbeamten,
6. die oberen
Beamten des Feld=Eisenbahnwesens,
7. die oberen
Feld=Lazarethbeamten bis einschließlich der
Secretäre,
8. die Feld=Apotheker.
2. Obere Militärbeamte mit einem bestimmten Militär=Rang:
a. der General=Stabsarzt der Armee mit dem Range eines
Obersten,
b. die Corps=Generalärzte mit dem Range eines Majors,
. die Ober=Stabsärzte mit dem Range eines Hauptmanns,
a. die Stabsärzte mit dem Range eines Premier=Lieutenants,