Fug und Recht die dingliche Klage, als eine actio quasi
ex delicto darauf zu gründen: so würde der grübelnde
Verstand Jahrhunderte lang sinnen könnnen und nichts
besseres ausfindig machen, als die aus altdeutschen Keimen ¬
erwachsene Hypothekenverfassung.
Diesen Gedanken in seiner Reinheit zuerst durchgeführt ¬
zu haben, ist das ungeheure Verdienst, der Stempel ¬
des gottgeborenen Genius der Redactoren des preußischen ¬
Rechts, denen den Beruf zur Gesetzgebung zu bestreiten, =
eine Sünde ist wider den heiligen Geist der
Geschichte.
Die Form kann verfallen, — der Geist, der ein
Mal sich losgerungen aus seiner träumerischen Gebundenheit, ¬
lebt ewig und formt nur immer neu sein eignes
ewiges Wesen.
So hat sich die Form des preußischen Hypothekenwesens, ¬
mit der Schwerfälligkeit des reifröckigen Jahrhunderts ¬
beladen, überlebt, aber in den kommenden Zeiten,
die Kritik üben werden und anerkennen, die gerecht ¬
sein werden und darum frei, da wird man von
Sparez erzählen, dem kleinen schwächlichen Manne, der
sich mit der Aufopferung dem Dienst des Vaterlandes
ergeben, welche die erkannte Pflicht. erzeugt und der
Drang des treibenden Geistes, bis zur Vergessung seiner
selbst, die nicht fassen kann, wen der Geist mit seinem
— und von Carmer, dem
Wehen nicht selber berührt
weltklugen gewandten Minister, dem es gegeben war,
die genialen Gedankenblitze in nervöser Erregtheit hinzuwerfen, ¬
die Svarey's philosophischer Kopf weiter ausspann, ¬
dem Mann der That, dem die aristokratische Beimischung ¬
nothwendig war, um der listigen Intrigue in
Förderung des guten landrechtlichen Werks die Gegenlist