Volltext : ¬Das bayerische Hypothekenrecht (300)

Die  Hypothekenbuchverfassung.
§  17.)
65
nicht,  den  Ausschluß  auf  Grunddienstbarkeiten  zu  beschränken,  die  den
Ertrag  des  Grundstücks  weder  aufheben  noch  mindern  23),  so  muß  man
sich  doch  da,  wo  die  Grenzlinie  zwischen  Grunddienstbarkeit  und  Reallast ¬
  nicht  völlig  feststeht,  z.  B.  bei  den  Forstrechten,  für  die  Eintragung
entscheiden;  denn  zweifellos  hat  der  Gesetzgeber  solche  Gerechtigkeiten
mit  dem  Ausschluß  nicht  treffen  wollen.  24)
C.  Die  erste  Rubrik  hat  auch  die  an  den  vorbezeichneten  Einträgen ¬
  sich  ergebenden  Änderungen  aufzuweisen:  am  Hauptgegenstand ¬
  und  den  Zugehörungen  z.  B.  durch  Tausch  oder  Gutszertrümmerung ¬
  (HG.  §  22  Nr.  4  §§  37,  39,  40,  133,  134  Instr.  §  18),
durch  Pfandfreigebung,  durch  Berichtigung  der  Fläche  infolge  Neumessung, ¬
  durch  Zuschreibung  nachträglich  verpfändeter  Objekte  u.  dgl.,
am  Wert  oder  an  der  Brandversicherung  (HG.  §  132  Brandversicherungsgesetz ¬
  vom  3.  April  1875  Art.  92),  an  der  Gebundenheit  oder
Belastung  (HG.  §  38).
§  17.
bb.  Die  zweite  Rubrik.
Hyp.=Ges.  §§  136—143.  Instr.  §§  20—27.  Wagner  §  25.
Diese  Rubrik  führt  die  Überschrift:  „Besitzer  Besitztitel  und  Beschränkungen ¬
  der  Disposition".  Nach  dem  ungenauen  Sprachgebrauche
des  Hyp.=Gesetzes  (§  7  II.  2)  ist  unter  Besitzer  und  Besitztitel  der
Eigentümer  und  der  Eigentumserwerbsgrund  zu  verstehen.  Auch  begreift ¬
  die  Kategorie  „Dispositionsbeschränkungen"  keineswegs  die
mannigfaltigen  Einschreibungen,  die  außer  dem  Eigentumseintrag
dieser  Rubrik  zugewiesen  sind.  Sie  hat  aufzunehmen:
A.  die  Angabe  des  Eigentümers  der  in  erster  Rubrik  beschriebenen ¬
  Liegenschaft  beziehungsweise  des  Eigners  der  Gerechtigkeit,
S.  262,  393.  Der  gesetzgeberische  Grund  trifft  nicht  auf  alle  Grunddienstbarkeiten
zu.  Wächter  a.  (N.  12)  a.  O.  S.  159  (Aussichtsgerechtsame).  Legislative  Erwägungen ¬
  bei  Jacubezky  Bemerkungen  S.  203  fg.
23)  A.  M.  Jungermann  I  S.  189  s.  v.  Realdienstbarkeiten.  Dagegen
Bl.  XXXII  S.  132  CS.  XIII  S.  74.  Henlea.  (N.  20)  a.  O.  S.  26.
24)  Gönner  I  S.  394*.  A.  M.  Roth  §  175  N.  11.  Über  die  rechtliche
Natur  der  Wirkung  eines  Vertrags,  vermöge  dessen  ein  Liegenschaftseigentlmer
auf  die  Geltendmachung  von  Ansprüchen  wegen  Immission  von  Funken,  Rauch
u.  dgl.  auf  sein  Grundstück  für  sich  und  seine  Rechtsnachfolger  verzichtet,  DNZtg.
1882  S.  157  fg.  169  fg.
Regelsberger,  Bayr.  Hyp.=Recht.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer