Inhaltsverzeichnis : ¬Der Gerichtssaal (Jg. 43 (1890))

Literarische Anzeigen.

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so gestaltet sein, daß sie zum rechten Gebrauch der Freiheit wieder erziehe.
Dieser Gesichtspunkt wird aber keineswegs mit einer reichlichen Humanität
durchgesührt, sondern in wohlthuender Weise tritt häufig zum Vergleich
der ehrliche Arme aus dem freien Volke heran, und es wird das Gesammt-
interesse der Bevölkerung als überwiegend eingesetzt gegenüber den Excessen
des Gefängnißfachs und übertriebenen Ansprüchen für die Gefangenen.
Das Werk zerfällt in fünf Theile, wovon der historische ein Drittel
des Buches füllt; jedoch ist in demselben hauptsächlich das heutige Ge-
fängnißwesen der Erde in seinen Grundzügen, Land für Land, dargestellt,
wobei namentlich die Schilderung des Werdegangs des preußischen Ge-
fängnißwesens manches weniger bekannte Detail bietet. Ter zweite Theil
(Verbrechen und Strafe) zerfällt in die Abschnitte Verbrechen und Ver-
brecher, Strafe und Strafmittel, Strafvollzug, Strafvollzugssystem,
Strafunmündige, Verhütung der Verbrechen; ob die Eintheilung bezüglich
des Anschlusses dieser beiden letzten Abschnitte eine naturgemäße ist, möge
dahingestellt bleiben, da die Systematisirung des überreichen und hetero-
genen Stoffs, den das Gefängnißwesen bietet, mit außerordentlichen, zum
Theil kaum lösbaren Schwierigkeiten verknüpft ist.
Die folgenden Theile behandeln die Gesängnißpraxis im Einzelnen
und sind dem Theil III, „Gefängnißbau", 15 Tafeln beigegeben, welche
— wenn schon man zu einzelnen die Loupe beiziehen muß — in der
Ausführung doch, wie die Ausstattung des Buches überhaupt, das Lob
um so mehr verdienen, als der Preis (11 M.) im Verhältniß zum Um-
fang (XX und 610 S.) mäßig genug ist, um die Verbreitung des Werkes
zu erleichtern. Die zwei weiteren Theile IV (Allgemeine Gefüngniß-
verwaltung) und V (Einzelverwaltung) behandeln sodann folgende Ma-
terien: Verhältniß zur Gesetzgebung, Oberleitung, Hausordnung, Ver-
pflegung, Bekleidung u. s. f., Arbeitsbetrieb, Acten, Cassen. Gesundheits-
bezw. religiöse Pflege, Unterricht, Brief- und Besuchverkehr, besondere
Anstalten, Gefängnißbeamte, Statistik.
Ein Anhang bietet schließlich neben verschiedenen Reglements u. dgl.
(Einlieferungsbogen, Kostenberechnung, Hausregeln, Speise-, Bekleidungs-,
Lagerungs-, Reinigungs-Etat) den Entwurf eines Gesetzes über die Voll-
streckung von Freiheitsstrafen im deutschen Reich, welcher sich vielfach an
den einstigen amtlichen Entwurf des Reichs-Strafvollzugsgesetzes an-
jchließt und wie jener mancher Einwendung unterliegen wird. Er geht
sehr in Einzelheiten, welche der Verordnungsgewalt zufallen, bestimmt
dagegen sehr wenig in der Hauptfrage des Haftsystems, Wohl aus dem
guten Grunde, weil sonst die Finanzfrage in den Vordergrund tritt. So
erwünscht es wäre, auch für den Strafvollzug die Einheit der Grund-
sätze in Deutschland herzustellen, so werden doch dieselben Hinderungs-
gründe wie vor einem Jahrzehnt auch heute noch vorliegen, und es muß
selbst im Interesse des Gesängnißwesens gewünscht werden, daß die Reform

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