Inhaltsverzeichnis : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 38 = N.F. Bd. 18 (1873))

31.2.2. Civilrechtliche Entscheidungen

Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 397
Es stehe somit der Annahme einer solchen ver-
tragsrnäßigen Regelung der Fideikommißverhältnisse
ein Bedenken nicht entgegen uitd diese Art ihrer
Feststellung sei jedenfalls dann anzunehmen, wo
Form und Inhalt eines Familien-Rezesses hiemit
übereinstimme, wenn die Privatdisposition auch
nicht als die ausschließende Art der Feststellung
solcher Rechtsverhältnisse bei dem Hohen Adel ange-
nommen werden könne. (Vgl. auchArt. 14 der deutsch.
Bundesakte u. §. 9 der IV. Beil, zur V. U^).
Urth. v. 31. Okt. HBNr. 1211.

NI. Civilrechtliche Entscheidungen.
Allgemeine Lehren. Rechtspersönlichkeit
eines Erziehungsvereines. Gelegentlich des
Gesuches des katholischen Erziehungsvereiues in
Bayern, demselben die Rechte eines anerkannten
Vereines zu verleihen, welches Gesuch im I. und
II. Rechtszuge abgewiesen wurde, wurden in der
Kassationsinstanz insbesondere folgende Sätze auf-
gestellt :
Wenn auch das Vereinswesen zunächst dem
Gebiete des öffentlichen Rechtes angehöre, so haben
die Gerichte doch die Frage zu entscheiden, ob ein
Verein die Reckte eines anerkannten Vereines in

Zu solchen Verträgen ist die Einwilligung aller Be-
theiligten erfordert, deren Zustimmungserklärungen
jedenfalls nicht schlechthin als Akte einer autonomen
Legislation aufgefaßt werden können, es vermag da-
her die Auslegung solcher Erklärungen nur als die
Auslegung einer Urkunde im Sinne des Art. 791 der
Proz.-O. aufgefaßt zu werden.

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer