Erster Teil.
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4. Sind für einzelne Industriezweige Abweichungen von den allgemeinen
Frage:
Bestimmungen vorzusehen?
Antwort: Es ist wünschenswert,
dass für bestimmte Industriezweige Ausnahmen zugelassen werden, ¬
dass für die ungesunden und gefährlichen Beschäftigungen
Beschränkungen vorgesehen werden, und dals den jungen Leuten
zwischen 16 und 18 Jahren ein bestimmter Schutz betreffend
a. Maximalarbeitstag, b. Nachtarbeit, c. Sonntagsarbeit und
d. die Verwendung in besonders ungesunden und gefährlichen
Beschäftigungen gewährt werde.
V. Regelung der Arbeit weiblicher Personen.
1. Soll die Arbeit verheirateter Personen bei Tage oder bei Nacht einFrage: ¬
geschränkt werden?
2. Soll die industrielle Arbeit aller weiblichen Personen (Frauen und
Frage:
Mädchen) gewissen Beschränkungen unterworfen werden?
Welche Beschränkungen empfehlen sich in dem Falle?
Frage:
4. Sind für einzelne Industriezweige Abweichungen von den allgemeinen
Frage:
Bestimmungen vorzusehen und für welche?
Antwort: Es ist wünschenswert,
dafs die Mädchen und Frauen über 16 Jahre weder die Nacht
noch den Sonntag über arbeiten.
2. dafs in Wirklichkeit die Arbeitszeit 11 Stunden täglich nicht
überschreite und durch Ruhepausen von zusammen mindestens
1½ Stunden unterbrochen werde,
3. dals Ausnahmen für gewisse Industriezweige zulässig seien,
4. dass für besonders ungesunde und gefährliche Beschäftigungen
Einschränkungen vorgesehen werden,
5. dals Wöchnerinnen nur nach Verlauf von 4 Wochen seit
ihrer Niederkunft zur Arbeit zugelassen werden.
VI. Ausführung der vereinbarten Bestimmungen.
1. Sollen Bestimmungen über die Ausführungen der zu vereinbarenden
Frage:
Vorschriften und deren Überwachungen getroffen werden?
Antwort: Im Falle die Regierungen den Arbeiten der Konferenz -
Folge geben, empfehlen sich die nachstehenden
Bestimmungen:
1. Die Durchführung der in jedem Staate mit Bezug auf die
Gegenstände der Konferenzberatung getroffenen Massnahmen
soll durch eine ausreichende Zahl besonders geeigneter und
von der Regierung der betreffenden Länder ernannter Funk
tionäre überwacht werden, die von den Arbeitgebern und
den Arbeitnehmern gleich unabhängig sein sollen.
2. Die von den verschiedenen Staaten veröffentlichten jährlichen
Berichte dieser Funktionäre sollen von jedem derselben den
andern Regierungen mitgeteilt werden.
Jeder dieser Staaten soll periodisch und soweit möglich in
ähnlicher Form statistische Erhebungen über die in den Beratungen ¬
der Konferenz behandelten Fragen vornehmen.
4. Die teilnehmenden Staaten sollen untereinander sowohl diese
statistischen Nachweisungen als auch den Text aller Be¬