Volltext : Schuster, Ferdinand: Commentar zum Gesetze über das Verfahren außer Streitsachen

Vorstände
Vorstände  der  Gemeinden,  deren  Mitwirkung ¬
  zur  Verlassenschaftsabhandlung ¬
  und  bei  Zustellungen,  90--94.
Vorstellung  im  Verfahren  außer  Streitsachen, ¬
  38—48.
wo  anzubringen,  38.
gegen  obergerichtliche  Entscheidungen
unzulässig,  44.
W.
Waadt,  Behandlung  der  Nachlässe,  354.
s.  auch  Berichtigungen  und  Zusätze ¬
  vorne  nach  dem  Inhaltsverzeichniß. ¬

Währung,  öster
er.,  Gebühren,  360.
Waffen  im  Nachlasse,  111.
Feilbietung,  248.
Wahlkinder,  Nachlaßgebühren,  397,  401,
404.
Waisen,  mit  einem  Aerarialbezug  betheilte, ¬
  Anzeige  des  Todfalles,  145.
Waisen=Cassen,  gemeinschaftliche,  deren
10,  11.
Verwaltung
Waisen-Commissionen,  in  Ungarn,  bestandene -

in  Preußen,  7.
Waisenrath
Waisenvermögen,  s.  gemeinschaftliche
Waisencassen.
Wallis,  Behandlung  der  Nachlässe,  354.
Wechselklagen,  nicht  zur  Abhandlungsinstanz ¬
  als  solcher  gehörig,  74.
Wehrpflicht,  s.  Unbefugte  Auswanderung. ¬

Werth,  s.  Geldwerth  der  Verlassenschaftsgegenstände ¬
  behufs  Gebührenbemessung. ¬

Werthabstufungen,  s.  Percentualgebühren. -

Wertherhebung,  behufs  Erbtheilung,  273,
274.
Werthpapiere  im  Nachlasse,  deren  Erlag,
105.
deren  Aufnahme  im  Inventar,  150.
des  Werthes  behufs  GeBestimmung ¬

bührenbemessung,  388.
angesprochene  GegenWiderlage ¬
  als,
Inventur,  162.
stände  bei  der
den  Nachlaß  nicht  eininwieferne ¬
  in
zubeziehen  wegen  Gebühr,  391.
rbserklärungen,  VerWidersprechende ¬

fahren,  199—214.
Widerspruch  der  Echtheit  der  letztwilligen
Erbrechtsstreit,  200
Anordnung,
bis  214.
Einsetzung  in  den
Jiedereinsetzung
vorigen  Stand.
Wien,  in  und  um,  Verzeichniß  der  Hofgebäude ¬
  u.  Palais,  310—313.

Zeitliche.
479
Wien,  Fondsgebühr  zum  allgem.  Krankenhaus, ¬
  432—434.
zum  allgem.  Versorgungsfonde,
435,  486.
Zuschlag,  städtischer.
Willenserklärung,  s.  Letztwillige  Anordnung. ¬

letzte,  s.  Letzte.
Winkelschreiber,  Begriff,  30.
Lirksamkeit  des  vorliegenden  Gesetzes,  10.
Wirthschaftsgenossenschaften,  Zustellung
an  sie,  31.
Witwe,  Entscheidung  über  deren  Erbrecht, ¬
  20.
Wohnort,  abgesonderter,  bei  der  Ehescheidung, ¬
  Verfahren,  15.
Wohnsitz,  ordentlicher,  des  Verstorbenen,
hienach  Competenz  der  Abhandlungsinstanz, ¬
  74.
letzter  entscheidend  für  die  Competenz ¬
  zur  Abhandlung,  wenn  der
Oesterreicher  im  Auslande  gestorben,
81,  82.
im  Inlande,  eines  verstorbenen
Ausländers,  Verlassenschaftsinstanz,
85,  86.
des  Erblassers  in  der  Todfallsaufnahme ¬
  anzugeben,  98—100.
wenn  solchen  Ausländer  im  Inlande
hatten,  Behandlung  ihrer  Verlassenchaften, ¬
  233,  234.
Wohnung  des  Verstorbenen,  in  derelben ¬
  der  Todfall  aufzunehmen,  98.
Wohnungen  der  Mitglieder  des  kaiserlichen ¬
  Hauses,  Gerichtsacte,  78,  98.
Württemberg,  Mittheilung  der  Todfälle,
145.
Behandlung  der  Nachlässe,  355.
Nachlaßgebühren,  384.
Freizügigkeit,  442.
Zahlung,  Klagen  auf,  von  Hypothekarforderungen ¬
  an  den  Nachlaß,  72.
oder  Sicherstellung  welcher  Legate
ist  Bedingung  der  Einantwortung,
262—264.
der  Gebühren,  Nachweis  behufs  Einantwortung, ¬
  380.
Zahlungen,  Legitimation  des  Abhandlungsgerichtes, ¬
  237-240.
Zahlungsstatt,  an,  Ueberlassung  des
Nachlasses,  128.
Zeichnungen,  anstößige  oder  unsittliche,
Feilbietung  unzulässig,  248.
Zeitliche  Gränzen  der  Anwendbarkeit  des
vorliegenden  Gesetzes,  10.
des  Gebührengesetzes,  385,  386.
            
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