Vorstände
Vorstände der Gemeinden, deren Mitwirkung ¬
zur Verlassenschaftsabhandlung ¬
und bei Zustellungen, 90--94.
Vorstellung im Verfahren außer Streitsachen, ¬
38—48.
wo anzubringen, 38.
gegen obergerichtliche Entscheidungen
unzulässig, 44.
W.
Waadt, Behandlung der Nachlässe, 354.
s. auch Berichtigungen und Zusätze ¬
vorne nach dem Inhaltsverzeichniß. ¬
Währung, öster
er., Gebühren, 360.
Waffen im Nachlasse, 111.
Feilbietung, 248.
Wahlkinder, Nachlaßgebühren, 397, 401,
404.
Waisen, mit einem Aerarialbezug betheilte, ¬
Anzeige des Todfalles, 145.
Waisen=Cassen, gemeinschaftliche, deren
10, 11.
Verwaltung
Waisen-Commissionen, in Ungarn, bestandene -
in Preußen, 7.
Waisenrath
Waisenvermögen, s. gemeinschaftliche
Waisencassen.
Wallis, Behandlung der Nachlässe, 354.
Wechselklagen, nicht zur Abhandlungsinstanz ¬
als solcher gehörig, 74.
Wehrpflicht, s. Unbefugte Auswanderung. ¬
Werth, s. Geldwerth der Verlassenschaftsgegenstände ¬
behufs Gebührenbemessung. ¬
Werthabstufungen, s. Percentualgebühren. -
Wertherhebung, behufs Erbtheilung, 273,
274.
Werthpapiere im Nachlasse, deren Erlag,
105.
deren Aufnahme im Inventar, 150.
des Werthes behufs GeBestimmung ¬
bührenbemessung, 388.
angesprochene GegenWiderlage ¬
als,
Inventur, 162.
stände bei der
den Nachlaß nicht eininwieferne ¬
in
zubeziehen wegen Gebühr, 391.
rbserklärungen, VerWidersprechende ¬
fahren, 199—214.
Widerspruch der Echtheit der letztwilligen
Erbrechtsstreit, 200
Anordnung,
bis 214.
Einsetzung in den
Jiedereinsetzung
vorigen Stand.
Wien, in und um, Verzeichniß der Hofgebäude ¬
u. Palais, 310—313.
Zeitliche.
479
Wien, Fondsgebühr zum allgem. Krankenhaus, ¬
432—434.
zum allgem. Versorgungsfonde,
435, 486.
Zuschlag, städtischer.
Willenserklärung, s. Letztwillige Anordnung. ¬
letzte, s. Letzte.
Winkelschreiber, Begriff, 30.
Lirksamkeit des vorliegenden Gesetzes, 10.
Wirthschaftsgenossenschaften, Zustellung
an sie, 31.
Witwe, Entscheidung über deren Erbrecht, ¬
20.
Wohnort, abgesonderter, bei der Ehescheidung, ¬
Verfahren, 15.
Wohnsitz, ordentlicher, des Verstorbenen,
hienach Competenz der Abhandlungsinstanz, ¬
74.
letzter entscheidend für die Competenz ¬
zur Abhandlung, wenn der
Oesterreicher im Auslande gestorben,
81, 82.
im Inlande, eines verstorbenen
Ausländers, Verlassenschaftsinstanz,
85, 86.
des Erblassers in der Todfallsaufnahme ¬
anzugeben, 98—100.
wenn solchen Ausländer im Inlande
hatten, Behandlung ihrer Verlassenchaften, ¬
233, 234.
Wohnung des Verstorbenen, in derelben ¬
der Todfall aufzunehmen, 98.
Wohnungen der Mitglieder des kaiserlichen ¬
Hauses, Gerichtsacte, 78, 98.
Württemberg, Mittheilung der Todfälle,
145.
Behandlung der Nachlässe, 355.
Nachlaßgebühren, 384.
Freizügigkeit, 442.
Zahlung, Klagen auf, von Hypothekarforderungen ¬
an den Nachlaß, 72.
oder Sicherstellung welcher Legate
ist Bedingung der Einantwortung,
262—264.
der Gebühren, Nachweis behufs Einantwortung, ¬
380.
Zahlungen, Legitimation des Abhandlungsgerichtes, ¬
237-240.
Zahlungsstatt, an, Ueberlassung des
Nachlasses, 128.
Zeichnungen, anstößige oder unsittliche,
Feilbietung unzulässig, 248.
Zeitliche Gränzen der Anwendbarkeit des
vorliegenden Gesetzes, 10.
des Gebührengesetzes, 385, 386.