Vorrede zur sechsten Auflage.
Anregung entsprechend sind zum Zweck der besseren Uebersicht des Textes
der Reichs=Gewerbe=Ordnung die ergänzenden Gesetze und Bekannt
machungen größtentheils in den Anhang verwiesen.
Durch die Güte eines Mitgliedes des Oberverwaltungsgerichts ist
mir die ungedruckte Sammlung der Entscheidungen dieses Gerichtshofes
zugänglich gemacht, welche ihrem Hauptinhalt nach in dem Kommentar
aufgenommen sind. Es sind dieses diejenigen Erkenntnisse, bei welchen
das betreffende Sammelwerk nicht besonders angegeben ist. Diese Ver
vollständigung des Kommentars wird für die praktische Handhabung
desselben besonders werthvoll sein.
In Berücksichtigung des Umstandes, daß die fünfte Auflage schon
seit längerer Zeit vergriffen ist, die Herausgabe der neuen Auflage daher
nicht weiter ausgesetzt werden durfte, konnte die Erledigung der dem
Reichstage 1895/96 gemachten, in das Gebiet der Reichs-Gewerbe
Ordnung hineingreifenden Vorlagen nicht abgewartet werden. Für den
Fall, daß dieselben in der gegenwärtigen Tagung des Reichstages durch
berathen und demnächst Gesetzeskraft erlangen sollten, werden indeß die
betreffenden Reichsgesetze nebst den erforderlichen Erläuterungen den
ienigen Abnehmern der neuen Auflage des Kommentars, welche denselben
im Laufe des Jahres 1896 bestellt haben werden, in einem besonderen Er
gänzungsheft unentgeltlich durch Vermittlung der betreffenden Sortiments
buchhandlungen nachgeliefert werden.
Berlin, im Dezember 1895.
Der Verfasser.