Volltext : ¬Das kirchliche Vermögensrecht und die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden der gesamten preußischen Monarchie (3)

Das  kirchlicke  Vermögensrecht
und  die
Vermögensverwaltung
in  den  katholischen  Kirchengemeinden  der  gesamten
preußischen  Monarchie.
Von
Friedrich  von  Schilgen,
Oberlandesgerichtsrat  in  Hamm  i.  W.
Dritter  Band:
Der  Geltungsbereich  des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts.
(Brandenburg,  Ostpreußen,  Westpreußen,  Pommern  —  mit  Ausnahme
des  Reg.=Bezirks  Stralsund  —  Posen,  Schlesien,  Sachsen,  Westfalen,
Östfriesland,  Jadegebiet,  Lingen,  Hannöversches  Eichsfeld  und
in  der  Rheinprovinz  die  Kreise  Essen  (Stadt  und  Land),
Rees,  Mülheim  a.  d.  Ruhr,  Ruhrort,  Duisburg.)
k  taJder -

Zweite,  völlig  umgearbeitete  Auflage.
a
oe
Paderborn,  1894.
0
Druck  und  Verlag  der  Bonifacius=Druckedei
(I.  W.  Schröder.)
            
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