Volltext : Ulmenstein, Heinrich Christian von: Ueber die unbeschränkte Theilbarkeit des Bodens

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XIV
uns  davon  zu  machen,  anraͤth,  und  nicht  noch  eine
dritte  Macht  anzuerkennen,  welche  gleichsam  bevormundend ¬
  und  vermittelnd,  mit  demselben  Rechte,
wie  die  beliebige  Veräußerung  und  Vertheilung  unsers =
  Grundvermögens,  auch,  wenn  es  nur  ausführbar =
  wäre,  den  Verkauf  und  die  Vertheilung  der  Lebensmittel =
  reguliren  und  vorschreiben  könnte,  wie  Viel
und  an  Wen  Jeder  verkaufen  und  wie  Viel  Jeder
dagegen  wieder  ankaufen  und  verbrauchen  duͤrfe.  Es
würden  vielleicht  sogar  sich  noch  einige  Gründe  für
ein  solches  Verfahren  anführen  lassen,  weil  alsdann
von  wirklich  theilbaren  Produkten  die  Rede  wäre,
bei  dem  Grund  und  Boden  aber  keine  eigentliche  körperliche =
  Theilung,  sondern  nur  eine  Theilung  des  Gebrauches =
  möglich  ist.  Die  alte  Mutter  Erde  bleibt  dieselbe =
  gegen  ihre  Kinder;  gleich  der  Sonne,  welche
alle  Geschöpfe,  vollkommene  und  minder  vollkommene,
gute  und  böse,  bescheint  und  erwärmt,  spendet  auch
sie  allen  ihren  Abkömmlingen  ohne  Unterschied  ihre
Gaben.  Möchte  man  nur  nicht  das  Kind  von  der
Mutter  trennen  wollen!  Dennoch  ist  es  geschehen,
dennoch  haben  die  Anhänger  eines  gewissen  Systemes
den  Boden  in  Portionen  theilen  und  diese  nur  Denjenigen =
  zukommen  lassen  wollen,  welche  sie  entweder
ungetrennt  behalten,  oder  in  dieser  Art  an  Andere
wieder  überliefern  sollen.
Der  Zweck  unserer  Abhandlung  soll  seyn,  zu  untersuchen: =
  ob  es  wirklich  eine  solche  dritte  Macht
gebe,  und  alsdann  ihre  Vollmachten  zur  Ausübung
einer  Herrschaft  zu  prüfen,  welche  durch  Mißbrauch
bereits  vielleicht  mit  die  einflußreichste  auf  der  Erde
gewesen  ist  und  noch  weit  gefährlicher  werden  könnte.
Wir
            
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