Volltext : Bergmann, Friedrich Christian: Beiträge zur Einleitung in die Praxis der Civilprocesse vor deutschen Gerichten

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25.  Richterliche  Handlungen
Uebertragung  der  Pacht  ordnungsmäßig  auf  der  Pachtung ¬
  De#  verbraucht  worden,  zu  überlassen,  —  ein
Genüge  geleistet  habe;
dagegen  ist  endlich  4)  der  Beklagte  schuldig,  binnen
gleicher  Frist  darzuthun,  daß  der  Kläger  die,  durch  den
6.  des  gedachten  Vertrages  übernommene  Pflicht,  die
Bestellung  der  Wintersaat  betreffend,  ordnungsmäßig  zu
erfüllen  verabsäumt  habe.
Im  Uebrigen,  somit  auch  in  Ansehung  der  vorbehaltenen ¬
  Gegenbeweise,  verbleibt  es  bei  dem  vorigen,  am
7ten  December  1810  eröffneten,  Num.  40.  Actor.
Appell.  ersichtlichen  Urtheile.  Es  sind  aber  die  Kosten
des  gegenwärtigen  Rechtsmittels  gegeneinander  zu  vergleichen ¬
  und  aufzuheben  rc.
Auf  eingewandte  Supplication  **)  deren  Rechtfertigung ¬
  und  ferneres  Einbringen,  in  Sachen  des  Halbmeiers ¬
  Otto  Friedheim  zu  W**,  als  Vormundes
der  Kinder  des  weiland  Johann  Heinrich  Berger
daselbst,  Klägers  und  Appellanten,  dann  Supplicaten,
sezt  Supplicanten,  an  einem,  wider  die  Wittwe  des
Vollmeiers  Conrad  Berger  zu  R**,  Beklagte  und
Appellatin,  dann  Supplicantin,  jezt  Supplicatin,  am
anderen  Theile,  die  Reclamation  von  Grundstücken  betreffend ¬

Erkennt  Königlich  N#sche  Justiz=Canzlei,  nach  vorgehabtem ¬
  Rathe  auswärtiger  Rechtsgelehrten,  für  Recht:
Der  vorige,  am  20sten  Februar  1828  abgegebene,
Num.  22.  Actor.  Cancellar.  ersichtliche  Bescheid  ist
aufzuheben;  dagegen  ist,  wie  hiermit  geschieht,  der  frühere, ¬
  am  28sten  Junius  1827  ergangene,  Num.  8.
160)  ueber  die  Eingangsform  den  Entscheidungsgründe,
S.
s.  oben  S.  424.  Anm.  157.  und
306.  Anm.  116.
über  die  Form  der  nachstehen=
            
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