Inhaltsverzeichnis : Die cautio damni infecti (3902)

De  damno  inf.  et  de  suggr.  et  proiectionibus.  377
höchsten  Grad  auffallend,  wenn  es  eine  missio  im  Sinn
des  Uebergangs  der  Superficies,  des  Ususfructus,  des
Pfandrechts  gäbe  und  davon  in  den  Quellen  nirgends
die  Rede  wäre.  Immer  wird  der  schließliche  Erwerb
des  Eigenthums  als  die  allgemeine  und  nothwendig  eintretende ¬
  Folge  des  Nichtcavirens  hervorgehoben,  nirgends
findet  sich  eine  Andeutung,  daß  die  missio  gegen  den
Usufructuar  u.  s.  w.  mit  der  Wirkung  des  Uebergangs
des  Rechts  dieser  Personen  auf  den  Kläger  verfügt  werde.
Die  Folge  ihres  Nichtcavirens  ist  lediglich  die  denegatio
der  persecutio  iuris.  Nun  ist  aber  weder  das  Ausgeschlossensein ¬
  von  der  Geltendmachung  eines  Rechts
gleichbedeutend  mit  der  Uebertragung  des  Rechts  auf
einen  Andern  noch  ist  diese  Ausschließung  eine  missio
in  possessionem.  Die  denegatio  persecutionis  tritt
stets  nur  in  Verbindung  mit  der  gegen  den  Eigenthümer
verfügten  missio  auf  und  ist  ihre  Folge,  nicht  die  missio
selbst:  gegenüber  dem  durch  die  missio  Eigenthümer  gewordenen ¬
  Kläger  wird  auch  dem  dinglich  Berechtigten,
der  seinerseits  nicht  Caution  leistet,  die  Verfolgung  sei— ¬
  Die  Denegation  allein,  ohne
nes  Rechts  denegirt.
Uebergang  des  Eigenthums  auf  den  Kläger,  hat  natürlich ¬
  keinen  Sinn:  nur  dem,  der  Eigenthümer  ist,  kann
das  Freiwerden  des  Eigenthums  von  dinglichen  Rechten
ctigalibus  aedibus  non  caveatur,  die  Unzulässigkeit
der  missio  ex  secundo  decreto  in  ihrer  normalen
Gestalt,  des  possidere  iubere,  darauf  gestützt,  daß
der  missus  nicht  dominium  capere  possidendo  potest, -
  und  die  hier  eintretende  Folge  des  Nichtcavirens
(decernendum  ut  eodem  iure  esset  quo  foret  is
qui  non  caveret)  in  Gegensatz  zu  dem  possidere  iubere -
  gebracht.
            
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