Inhaltsverzeichnis : Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 7 (1825))

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Beurtheilung
schäftigten,  wenn  man  auch  nicht  immer  ihm  beistimmen
kann;  so  z.  B.  möchten  doch  viele  Zweifel  entstehen,  wenn
der  Verf.  S.  32  den  deutschen  Unterschied  zwischen  ordentlichem -
  und  summarischem  Criminalprozeß  für  die  angemessenste -
  Basis  hält,  auf  welcher  fortgebaut  werden  sollte.
Wer  es  weiß,  wie  wenig  theoretisch  und  praktisch  sich  eine
feste  Ansicht  für  den  summarischen  Criminalprozeß  gebildet
dat,  muß  vorerst  wünschen,  daß  darüber  eine  feste  Norm
sich  bilde,  und  dann  fragt  man  wieder:  in  welchen  Fällen
soll  der  ordentliche,  in  welchen  der  summarische  Prozeß  eintreten? -
  Ueberhaupt  dürfte  es  zuerst  nöthig  seyn,  sich  über
den  Unterschied  von  Verbrechen  und  Polizei=Uebertretungen
zu  verständigen  (unsere  Compendien  des  Criminalrechts  haben -
  dafür  nichts  gethan),  um  dann  den  Mittelbegriff
Vergehen,  erörtern  zu  können.  Der  Verf.  macht  am
Schlusse  Hoffnung,  daß  er  den  Gegenstand  ausführlicher
erörtern  werde.  Der  Verf.  von  Nr.  II.  verdient  Dank
daß  er  das  spanische  Gesetzbuch,  von  dem  wir  bereits  in
diesem  Archive  einigemal  Auszüge  lieferten,  mittheilt.
Man  überzeugt  sich,  daß  der  Codex  mehr  den  deutschen
Criminalgesetzbüchern  als  dem  Code  penal  sich  nähert
z.  B.  in  den  Vorschriften  über  Versuch,  über  Complicen
über  Schärfungs=  und  Milderungsgründe.  Als  Todesstrafe -
  kommt  die  des  Erdrosselns  vor,  und  eine  eigene  Strafe
ist,  wenn  jemand  verurtheilt  wird  (Art.  62),  das  Todesurtheil -
  an  einem  Andern  vollziehen  zu  sehen.  Das  erste
Heft  liefert  nur  den  Auszug  aus  dem  allgemeinen  Theile
des  Gesetzbuchs.  Nr.  III.  ist  durch  eine  neue  englische
Schrift  über  die  Tretmühlen  veranlaßt.  Jn  den  englischen
Strafanstalten  hat  man  solche  Mühlen,  welche  den  Vortheil -
  gewähren  sollen,  den  Gefangenen  eine  nicht  ungesunde
und  zweckmäßige  Beschäftigung  zu  verschaffen,  eingeführt.
Der  Verf.  liefert  nun  eine  Beschreibung  solcher  Mühlen.
Nr.  IV.  liefert  eine  Recension  des  bekannten  von  Martens -
  herausgegebenen  Werks  über  das  hamburgische
Spinnhaus  und  die  übrigen  hamburgischen  Gefängnisse.
Sehr  beachtungswürdig  sind  die  Bemerkungen  (S.  92).
ob  man  Verbrechern  aus  höhern  Ständen  eine  abgesonderte
.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlir
            
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