Erster Teil.
Der Realkredit.
1. Kapitel.
Kreditverhältnisse in Bayern vor der Gründung des ersten Hypo
thekar-Kreditinstitutes bis zur Errichtung der Pfandbriefanstalten.
Der Versuch, den Realkredit in Bayern genossenschaftlich
zu organisieren, wie er durch das Gesetz vom 11. Sept. 1825, die
Kreditvereine der bayerischen Grundbesitzer betreffend, geplant
war, blieb im Gegensatz zu andern deutschen Staaten, nament
lich Preufsen, wirkungslos. In Preufsen, speziell Schlesien, sehen
wir schon 1770 Pfandbriefinstitute entstehen, welche auf ge
nossenschaftlichem Prinzip aufgebaut sind, die Landschaften.
eine Institution, welche erst in jüngster Zeit in Bayern eine
analoge Nachahmung fand. Für die Befriedigung des Realkredit
bedürfnisses der Landwirtschaft kamen hier und zwar erst seit
den vierziger Jahren, abgesehen von den Kapitalien Privater, die
Kapitalien der Stiftungen und Gemeinden, der Sparkassen, dann
aber der sämtlichen als Aktiengesellschaften gegründeten Hypo
thekenbanken in Betracht.
Im folgenden seien die Verhältnisse, wie sie vor der Grün
dung der ersten bayerischen Hypothekenbank im Jahre 1835
lagen, gekennzeichnet *)
’) Nähere Aufschlüsse gewährt »Die Bayerische Hypothek- und Wechsel
banke, Festschrift zur Feier ihres 50 jährigen Bestehens 1885, woraus das
Material der nachfolgenden Darstellung entnommen ist.