7. Kapitel. Folgeerscheinungen der bestehenden Kreditverhältnisse etc. 51
Fernerhin werden es nicht zu unterschätzende Schwierig
keiten. sein, entweder jede Hypothekenbank mit einer Lebens
versicherung zu vereinigen oder die dadurch entstehenden
Wechselbeziehungen zwischen Hypothekenbanken und Lebens
versicherungsgesellschaften zur sachgemässen Durchführung zu
bringen.
Es ist als eine Aufgabe für sich zu betrachten, die näheren
Details des »Für- und »Wider der Hypothekentilgungsver
sicherung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Hier sei
nur noch darauf hingewiesen, dass in den Verhandlungen der
Plenarversammlung des deutschen Landwirtschaftsrates 1900 die
Frage der Schuldentilgung nicht die Fassung erhielt: wie ist die
Lebensversicherung verwendbar für die Schuldentlastung
des ländlichen Grundbesitzes, —
sondern dass die Lösung der
Frage aufgeworfen wurde: ob und welche Reform des Amorti
sationssystems geeignet ist, eine Schuldentlastung wirksamer als
bisher durchzuführen.