Full text: Cetto, Wilhelm von: ¬Die Entwickelung der Organisation des landwirtschaftlichen Kreditwesens in Bayern

7. Kapitel. Folgeerscheinungen der bestehenden Kreditverhältnisse etc. 51 
Fernerhin werden es nicht zu unterschätzende Schwierig 
keiten. sein, entweder jede Hypothekenbank mit einer Lebens 
versicherung zu vereinigen oder die dadurch entstehenden 
Wechselbeziehungen zwischen Hypothekenbanken und Lebens 
versicherungsgesellschaften zur sachgemässen Durchführung zu 
bringen. 
Es ist als eine Aufgabe für sich zu betrachten, die näheren 
Details des »Für- und »Wider der Hypothekentilgungsver 
sicherung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Hier sei 
nur noch darauf hingewiesen, dass in den Verhandlungen der 
Plenarversammlung des deutschen Landwirtschaftsrates 1900 die 
Frage der Schuldentilgung nicht die Fassung erhielt: wie ist die 
Lebensversicherung verwendbar für die Schuldentlastung 
des ländlichen Grundbesitzes, — 
sondern dass die Lösung der 
Frage aufgeworfen wurde: ob und welche Reform des Amorti 
sationssystems geeignet ist, eine Schuldentlastung wirksamer als 
bisher durchzuführen.
	        
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