I. Teil. Der Realkredit.
Die Zeit der napoleonischen Kriege hatte in ganz Bayern
in wirtschaftlicher Beziehung Zustände gezeitigt, welche die Land
wirtschaft und Industrie in Konkurrenz mit dem Ausland nicht
mehr gleichen Schritt halten liefsen. Der Wohlstand des Landes
war erheblich gesunken und unter diesen traurigen Verhältnissen
sann man auf Mittel, welche eine Besserung der wirtschaftlichen
Lage herbeizuführen im stande wären.
Der Zinsfufs war ein sehr hoher; er betrug 8—9% für den
Staat, für Privatkapitalien war er erheblich höher. Mochte auch
die Verfassung später den Staatskredit durch Ordnung des Staats
haushaltes in geregeltere Bahnen gelenkt haben, so blieb für den
Privatverkehr die Klage wegen Mangels an Kapitalien, die der
Landwirtschaft und Industrie zu Gebote standen, eine allgemeine
und begründete, nachdem ja noch kein Kreditinstitut bestand,
das die Vermittlung zwischen Geld-Angebot und -Nachfrage
übernahm.
Zu Zeiten der 1820er Jahre glaubte man diesem Übelstand
dadurch am besten abhelfen zu können, dafs man die inländischen
Kapitalien hinderte, in das Ausland zu wandern und anderseits
versuchte, das ausländische Kapital den heimischen Bedürfnissen
dienstbar zu machen. Doch erwies sich diese Massnahme als
unzureichend, und man wähnte, in der Gründung einer baye
rischen Nationalbank das Mittel gefunden zu haben, das geeignet
wäre, die wirtschaftlichen Zustände einer Besserung entgegen
zuführen. Die ersten Projekte, die zu Tage traten, hatten dabei
im Auge, nicht bloss dem Privatverkehr zu dienen, sondern auch
dem Staatskredit eine Stütze zu geben, so dafs die Benutzung
der geplanten Nationalbank auf Staat und Private berechnet war.
Im übrigen sollte sie aber der Kreditlosigkeit der Grundbesitzer
steuern, die Höhe des Zinsfusses herabdrücken und dem herr
schenden Wucher Einhalt gebieten.
Die Grundlage, auf welcher die neue Bank errichtet werden
sollte, war sehr eigener Art. »Alle Grund- und Kapitalbesitzer
sollten das Recht haben, der Bank beizutreten. Das gerichtlich
geschützte Vermögen der Beigetretenen begründet die Hypothek
der Bank. Sie macht in und aufser Landes Anleihen und leiht