Full text: Marx, Ferdinand: ¬Die Fürsorge der Herrschaft für ihr krankes Gesinde nach der preuß. Gesindeordnung vom 8. November 1810 und dem Bürgerlichen Gesetzbuche

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eine baldige Reform des Gefinderechts.") Nicht in der Verschiedenheit der 
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse findet der heutige Zustand seine 
Erklärung — die preuß. Gefindeordnung von 1810 gilt gleichmäßig auf 
dem platten Lande des Ostens, in der Großstadt Berlin und in dem 
rheinisch-westfälischen Industriebezirk" 
— 
er ist lediglich durch die 
frühere politische Zerrissenheit Deutschlands historisch begründet.?) Hoffen 
wir, daß nach Fortfall der letzteren auch dem Gefinde, gleich den übrigen 
Angehörigen des arbeitenden Standes, die Fortschritte der Neuzeit auf 
dem Gebiete der Sozialpolitik in einheitlichen Grundsätzen in nicht zu 
ferner Zeit zugute kommen mögen. 
*) vgl. aus der neuesten Zeit: Hedemann 
DIZ. 1906 S. 1338 ff. und 
Stier=Somlo, Die Sozialgesetzgebung 1906 S. 17 ff. Letzteres Werk konnte 
bei der vorliegenden Arbeit leider nicht mehr berückichtigt werden, da es erst nach 
deren Fertigstellung erschien. 
*) Seyffarth S.7. 
* Nußbaum a. a. O. S. 522. 
Spezialdruckerei für Dissertationen, Robert Roske, Borna=Leipzig.
	        
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