34
eine baldige Reform des Gefinderechts.") Nicht in der Verschiedenheit der
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse findet der heutige Zustand seine
Erklärung — die preuß. Gefindeordnung von 1810 gilt gleichmäßig auf
dem platten Lande des Ostens, in der Großstadt Berlin und in dem
rheinisch-westfälischen Industriebezirk"
—
er ist lediglich durch die
frühere politische Zerrissenheit Deutschlands historisch begründet.?) Hoffen
wir, daß nach Fortfall der letzteren auch dem Gefinde, gleich den übrigen
Angehörigen des arbeitenden Standes, die Fortschritte der Neuzeit auf
dem Gebiete der Sozialpolitik in einheitlichen Grundsätzen in nicht zu
ferner Zeit zugute kommen mögen.
*) vgl. aus der neuesten Zeit: Hedemann
DIZ. 1906 S. 1338 ff. und
Stier=Somlo, Die Sozialgesetzgebung 1906 S. 17 ff. Letzteres Werk konnte
bei der vorliegenden Arbeit leider nicht mehr berückichtigt werden, da es erst nach
deren Fertigstellung erschien.
*) Seyffarth S.7.
* Nußbaum a. a. O. S. 522.
Spezialdruckerei für Dissertationen, Robert Roske, Borna=Leipzig.