Full text: Klee, Friedrich: ¬Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen rechtskräftige Urtheile nach bayerischem Proceßrechte

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einfache Decrete nie in Rechtskraft erwachsen. Mit dem Mangel der 
Rechtskraft ist auch die Restitution ausgeschlossen. Der Codex stimmt 
demnach, wie oben erwähnt wurde, mit dem gemeinen Rechte 
überein. 
Nach der Novelle von 1819 §. 18 und der Nov. v. 1837 §. 51 
muß derjenige, welcher durch einfache Decrete und Zwischenbescheide 
beschwert zu sein glaubt Verwahrung einlegen und die Beschwerde 
mit der Appellation gegen das Haupturtheil verbinden. Diese Ver 
wahrung ist der richtigeren Ansicht zufolge (Seuffert, Comm. Bd. 
III. 430. Stürzer in den Ständeverhandlungen v. 1837. [Moritz 
Realcommentar zum Gesetz v. 17. November 1837 S. 503 gegen die 
Ansicht Holzschuhers in denselben Ständeverh. K. d. A. Beil. Bd. 
VI. S. 105) die Salvirung der Appellation. Wo einmal die Appel 
lation oder ein Surrogat derselben, die Verwahrung, welche auch bei 
einfachen Decreten eintritt, Platz greifen muß, da wird die Rechts 
kraft abzuwenden gesucht. Mit der Unterlaßung der rechtzeitigen 
Verwahrung tritt Rechtskraft ein. 
v. Bayer, bayer. Civilproz. allgem. Theil S. 457 f. 
v. Stürzer C. G. V. S. 745. 
Daraus folgt, daß die restutio contra sententiam gegen alle 
rechtskräftigen Decrete, sie mögen der Hauptsache selbst präjudiciren 
oder bloß den Prozeßgang regeln, sie mögen nach förmlicher Verhand 
lung oder ohne contradictorisches Verfahren ergehen (wenn nicht etwa 
durch Einlegung der restitutio contra lapsum termini bei Con 
tumacial-, resp. Desertions-Erkenntnissen geholfen werden kann), 
Platz greift. 
! 
Bl. f. R. A. Bd. I. S. 20. v. Bayer a. a. O. Seuffer 
Comm. III. 443 Note 2. 
! 
Der Implorant braucht, wenn er keine Beschwerde gegen das 
Decret hat, die Verwahrungsfrist nicht ablaufen zu lassen, sondern 
er kann nach den im vorigen Paragraph entwickelten Grundsätzen, sein 
Restitutionsgesuch unmittelbar nach der Publication des Erkenntnisses 
einreichen; denn was von der Appellation und dem Verzichte auf
	        
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