Einleitung.
Die Frage der einheitlichen reichsrechtlichen Re
gelung des deutschen Apothekerwesens, das bisher im
allgemeinen den einzelnen Landesgesetzgebungen unter
lag und durch die Verschiedenartigkeit seiner Behand
lung noch ein lebhaftes Bild der alten Rechtszersplitte
rung in Deutschland bot, scheint nunmehr endlich ihrer
Verwirklichung nahe getreten zu sein. Die in den letzten
Jahrzehnten teils von Regierungs-, teils von den be
teiligten Apothekerkreisen unternommenen Apotheker
reformversuche, an denen sowohl die Allgemeinheit wie
der Apothekerstand selbst das grösste Interesse hat,
waren stets gescheitert, sobald man allen Ernstes an
die Frage heranging, welches System zur Grundlage
eines Apotheken-Reichsgesetzes gemacht werden sollte.
Nachdem bereits einige Punkte des Apothekenwesens
reichsgesetzliche Regelung gefunden haben, soll in dem
in diesem Jahre auf Grund der im preussischen Kultus
ministerium ausgearbeiteten Vorarbeiten, von dem
Reichsamt des Innern festgestellten und den Bundes
regierungen übermittelten Gesetzesentwurfe auch das
Konzessionswesen unter die Fittiche des Reichsrechtes
genommen werden. Welches System, die reine Per
sonalkonzession, die Verstaatlichung oder gar die Kom
munalisierung des ganzen Apothekerwesens dabei den
Sieg davontragen wird, wird hauptsächlich von wirt
schaftlichen Erwägungen abhängen und dasjenige
System, welches vom wirtschaftlichen Gesichtspunkte