Full text: Blechschmidt, Friedrich Chr.: Ideen zur Verbesserung der Stellung des Advocatenstandes im Königreiche Sachsen

begnuͤgen uns einige der gefeiertsten zu nennen, als: v. Ram 
dohr 6), Gans*), Gesterding 3), von der Nahmer *), v. Feuer 
bach *°) und in neuester Zeit vorzüglich Mittermaier 11 
Wenn wir hie und da Stellen von Männern, die schon 
vor uns sich der Verbesserung unsers Standes warm ange 
— 
6) Friedrich Wilh. Basil. von Ramdohr. Ueber die Organisation 
des Advocatenstandes. Hannov. 1801. 
7) S. P. Gans. Von dem Amte der Fürsprache vor Gericht. 
Hannov. 1820. u. 2te Ausgabe Celle 1827. 
8) Gesterding. Ausbeute von Nachforschungen über verschiedene 
Rechtsmaterien. Thl. II. Abhandl. VI. von Advocaten. 
9) von der Nahmer. Ueber die Verbesserung der in Deutschland 
gemeinüblichen Gerichtsverfassung; im Archive für civilist. Praxis, 
Bd. XI. Abhdl. XIV. S. 327. flgg. §. 30—40. über den Advocaten 
stand. — Derselbe über den Advocatenstand, Marburg und Cassel 1818. 
10) von Feuerbach. Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und 
Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege. Gießen, 1821. Abthl. II. Hptstck. 
IX. von Sachwaltern. 
11) Mittermaier. Der gemeine deutsche bürgrl. Prozeß. Bonn, 
1822. 2te Aufl. S. 107. flgg. 
Derselbe, in der Encyclopädie von Ersch und Gruber, unter dem 
Worte: „Advocaten." 
Im Archive für civilist. Praxis. Bd. XI. S. 426. flgg. 
Ebendaselbst, Bd. XV. Abhdl. VII. XIII. u. XV. S. 138. 277 u. 303. 
flgg. Ebendas. Bd. XXI. Abhdl. III. S. 101. flgg. 
Hierher gehört auch insbesondere: Deutschlands Rechtspflege, wie sie 
ist und seyn sollte. Altenburg 1831. S. 223. flgg. Der geistreiche 
Verfasser (so nennt ihn auch Mittermaier im Arch. f. civ. Pr. 
Bd. XV. S. 146) verbreitet sich mit großer Sachkenntniß u. Wahr 
heit über alle Verhälte, so daß alles, was er sagt, wohl beherzigt zu 
werden verdient. 
Bedauern müssen wir, daß wir das neueste Werk von Beschorner, 
„Die Reform des Advocatenstandes in Deutschland, mit besonde 
rer Beziehung auf das Königr. Sachsen" nicht benutzen können, da 
es sich erst unter der Presse befindet und wir das Manuscript nicht 
haben einsehen können. Um die Literatur möglichst zu vervollstän 
digen, fügen wir noch folgende Citate bei, die wir jedoch nicht 
selbst haben nachlesen können, weil uns die Werke nicht zu Gebote 
standen:
	        
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