128 Ueber die Beschränkungen der Rückwirkung der Gesetze.
Gesetze möglich wäre, das später einmal einer authentischen
Interpretation unterworfen wird. Würde man nun aber in dem
oben erörterten Falle, in welchem Wächter die condictio indebiti
gewähren will, dieselbe nach der Ansicht Savigny's und Windscheid's ¬
versagen, so kâme man in die Lage, bei einer vor dem
Erlasse der authentischen Interpretation geleisteten Zahlung die
condictio indebiti wegen Rechtsirrthums über einen Rechtssatz,
der später einer authentischen Interpretation unterzogen wird,
nach dem Erlasse derselben überhaupt und absolut auszuschliessen,
oder die condictio indebiti in dem Falle zu gewähren, wenn Jemand ¬
vor dem Erlasse der authentischen Interpretation dem
Rechtssätze einen andern Sinn zuschrieb, als den, welchen der
Rechtssatz nach der zur Zeit der Zahlung oder der Uebernahme
der Verpflichtung herrschenden Ansicht hatte, und in diesem
Irrthum sich zu einer Leistung verbunden hielt und dieselbe
erfüllte. Die Folge hievon wäre die, dass dem Zahlenden sogar
dann die condictio indebiti zustehen müsste, wenn gemäss der
authentischen Interpretation dem Rechtssätze gerade der Sinn
zukäme, den der Zahlende selbst bei der Zahlungsleistung dem
Rechtssätze beigelegt hatte, und dass der Richter also auch
nach der Publikation des auslegenden Gesetzes dem interpretirten ¬
Rechtssätze immer noch einen Sinn zuschreiben müsste,
den derselbe gemäss der authentischen Interpretation niemals
hatte. Ich glaube nicht, dass Sarigny und Windscheid im letzteren ¬
Falle die Gewährung der condictio indebiti billigen könnten, ¬
und finde, dass die angestellte praktische Probe die grundsätzliche ¬
Richtigkeit der Theorie Wächter's bestätige, während
man mit der Theorie Savigny's zu dem Resultat kommt, die
condictio indebiti bei einem Irrthum über einen Rechtssatz, der
später einmal einer authentischen Interpretation unterzogen wird,
gänzlich auszuschliessen, was nach meiner Ansicht weder grundsätzlich ¬
noch praktisch gerechtfertigt werden kann, indem jener Rechtssatz ¬
gewiss auch die Qualität und die Bedeutung eines Gesetzes
hat, über dessen Sinn man sich im Irrthume befinden kann.