Inhaltsverzeichnis : Klötzer, Carl Christian Wilhelm: Versuch eines Beytrags zur Revision der Theorie vom Gewohnheitsrecht

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Von
den  gesetzlichen  Bestimmungen
der
Gewohnheit  in  jure.
Erster  Abschnitt.
Von  dem  gesetzlichen  Ansehen  der  Gewohnheit.
§.  8.
Die  Gewohnheit  hat  an  und  für  sich  selbst  kein
gesetzliches  Ansehen  in  jure.
s  fehlt  gar  nicht  an  Rechtsgelehrten,  die  der  Gewohnheit =
  das  gesetzliche  Ansehen  in  jure  gänzlich  absprechen. =

Christian  Thomasius  untersucht  in  seiner  Abhandlung ¬
  über  das  Gewohnheitsrecht  und  die  Observanz =
  hauptsächlich  die  Frage:  Ob  die  Gewohnheit  Rechtskraft =
  habe  oder  nicht?  —  Bey  der  allgemeinen  Verwirrung =
  in  den  Verhandlungen  über  jene  Frage,  abstrahirte
er  nicht  bloß  von  den  vorhandenen  Lehrbegriffen  der  Juristen, =
  über  unsern  Gegenstand,  sondern  sogar  von  dem
            
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