Full text: ¬Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich

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Druckfehler=Berichtigung. 
Vor der Ingebrauchnahme des Buchs wollen 
gefälligst folgende Druckfehler berichtigt werden: 
1. S. 79, § 41 a (Gesetzestext), ist im zweiten Satze des Abs. 1 
das Wort „auch“ zu streichen, dagegen vor dem letzten Worte 
das Wort „entsprechende“ einzuschalten. 
S. 91, Zeile 9 von oben (Gesetzestext), ist das Wort: „Ge 
werbebetrieb" abzuändern in „Geschäftsbetrieb." 
3. S. 107, Abs. 3, Zeile 7 (Gesetzestext), ist zwischen die Worte: 
„eine" und „von ihr" einzuschalten: „andere" 
4. S. 117, letzte Zeile (§ 56 Nr. 12) ist das Wort „welche" zu 
streichen. 
S. 118, Zeile 4 von oben (Gesetzestext), ist vor dem Worte: 
„verzeichnet" das Wort: „bestimmt" einzuschalten. 
S. 121, letzte Zeile des Gesetzestextes (§ 56a Ziff. 4), ist 
zwischen „Gesetzes" und „vom" einzuschalten: „betreffend 
die Abzahlungsgeschäfte" 
S. 124, Absatz 3 des Gesetzestexts, sind die Worte: „zur 
Abwehr oder Unterdrückung von Seuchen“ zwischen 
die Worte: „Deßgleichen kann" und „der Handel" 
einzuschalten, dagegen die gleichen Worte am Schlusse dieses 
Absatzes zu streichen. 
S. 290, Zeile 4 von unten (§ 148 Ziff. 7 d) ist statt „ver 
leitet" zu lesen: „an leitet". 
9. S. 317, Art. 5 der Novelle v. 6. August 1896, ist zwischen 
„folgende" und „Absätze" einzuschalten: „neue". 
10. S. 427, (Alphabetisches Register) ist bei „Cigarrenfabriken 
statt § 119a Abs. 1" zu lesen: „§ 139a Abs. 1" 
4.. 
Zur Anmerkung auf S. 232 Abs. 1, Zeile 7 ist noch nachzu 
tragen: 
lit. d, Bek. v. 4. März 96, den Betrieb von Bäckereien und 
Konditoreien betr. (abgedr. in Abth. III; hiezu MinEntschl. v. 12. 
März 96, gleichfalls in Abth. III), 
7 
GONUEEWEIN
	        
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