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Zweyter Abschnitt. Von den Rechtsverhälenissen der
vormahligen Lehn= und übrigen Bauerngüter, ins
besondere von den sogenannten Leib= und Zeitge
winngütern.
5. 10. Einleitung
§. 11. Allgemeine Grund=Bestimmungen
f. 12. Bestimmung der Arten Bauerngüter, auf welche das
Kaiserl. Decret Anwendung finden soll
6 13. Von den Leib= und Zeitgewinngütern insbesondere
§. 14. Bauerngüter, welche nicht mit darin begriffen sind
6. 15. Nähere allgemeine Grund=Bestimmungen über die
Rechte der im §. 12 und 13. benannten Vauerngüter
§. 16. Nähere besondere Rechtsbestimmungen in Ansehung
dieser Güter. a) Von den ohne Entschädigung
abgeschafften hofesherrlichen Rechten
s. 17. h) Von den beybehaltenen, aber ablösbaren
Rechten und Gefällen
§. 18. Bestimmungen in Ansehung des Ablösungsrechts und
der Ablösungs=Preise
§. 19. Von den Verhältnissen wegen der Hofesgehölze
s. 20. Künftige Verhältnisse der bisherigen Hofesherren und
der Bauern zu einander
Dritter Abschnitt. Von den sonstigen, durch die
Kaiserl. Verordnung vom 13ten Sept. 1811 abge
schafften Rechten und Gefällen. .
6. 21. Abgeschaffte Gefälle an die vormahligen Landes= und
Grundherren
6. 22. Abgeschaffte Gefälle, welche durch die neueren indirec
ten Abgaben ersetzt sind
Dispen
§. 23. Abgeschaffte Gefälle, welche von Privilegien,
sationen, der Gerichtsverwaltung und für Schutz bezahlt
wurden
§. 24. Von Zwangsrechten, insbesondere vom Mühlenzwange
§ 25. Abgeschaffte Lehndienst=Gefälle
9. 26. Der Rottzehnte
§. 27. Wasserrecognitionen
6. 28. Von dem Domanial=Forstrechte
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