Full text: Kindlinger, Venantius Nikolaus: Fragmente über den Bauernhof, die Hofesverfassung und das Bauernrecht in näherer Beziehung auf die im Großherzogthum Berg ergangenen kaiserlichen Verordnungen vom 12ten Decemb. 1808 und vom 13ten Sept. 1811, die aufgehobene Leibeigenschaft und die verschiedenen Arten der Bauerngüter betreffend

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Zweyter Abschnitt. Von den Rechtsverhälenissen der 
vormahligen Lehn= und übrigen Bauerngüter, ins 
besondere von den sogenannten Leib= und Zeitge 
winngütern. 
5. 10. Einleitung 
§. 11. Allgemeine Grund=Bestimmungen 
f. 12. Bestimmung der Arten Bauerngüter, auf welche das 
Kaiserl. Decret Anwendung finden soll 
6 13. Von den Leib= und Zeitgewinngütern insbesondere 
§. 14. Bauerngüter, welche nicht mit darin begriffen sind 
6. 15. Nähere allgemeine Grund=Bestimmungen über die 
Rechte der im §. 12 und 13. benannten Vauerngüter 
§. 16. Nähere besondere Rechtsbestimmungen in Ansehung 
dieser Güter. a) Von den ohne Entschädigung 
abgeschafften hofesherrlichen Rechten 
s. 17. h) Von den beybehaltenen, aber ablösbaren 
Rechten und Gefällen 
§. 18. Bestimmungen in Ansehung des Ablösungsrechts und 
der Ablösungs=Preise 
§. 19. Von den Verhältnissen wegen der Hofesgehölze 
s. 20. Künftige Verhältnisse der bisherigen Hofesherren und 
der Bauern zu einander 
Dritter Abschnitt. Von den sonstigen, durch die 
Kaiserl. Verordnung vom 13ten Sept. 1811 abge 
schafften Rechten und Gefällen. . 
6. 21. Abgeschaffte Gefälle an die vormahligen Landes= und 
Grundherren 
6. 22. Abgeschaffte Gefälle, welche durch die neueren indirec 
ten Abgaben ersetzt sind 
Dispen 
§. 23. Abgeschaffte Gefälle, welche von Privilegien, 
sationen, der Gerichtsverwaltung und für Schutz bezahlt 
wurden 
§. 24. Von Zwangsrechten, insbesondere vom Mühlenzwange 
§ 25. Abgeschaffte Lehndienst=Gefälle 
9. 26. Der Rottzehnte 
§. 27. Wasserrecognitionen 
6. 28. Von dem Domanial=Forstrechte 
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