Full text: Kindlinger, Venantius Nikolaus: Fragmente über den Bauernhof, die Hofesverfassung und das Bauernrecht in näherer Beziehung auf die im Großherzogthum Berg ergangenen kaiserlichen Verordnungen vom 12ten Decemb. 1808 und vom 13ten Sept. 1811, die aufgehobene Leibeigenschaft und die verschiedenen Arten der Bauerngüter betreffend

Fulda den 5ten Oct. 1811. 
Jhr werthes Schreiben vom 20sten July 1811 habe ich er 
halten, aber zu einer Zeit, als ich mit Arbeiten so überhäuft 
war, daß ich an eine baldige Antwort gar nicht denken durfte. 
Erst vor einiger Zeit fand ich einige Muße, die ich benutzte, 
Jhnen meine Gedanken in beyliegenden Bemerkungen mitzu 
theilen. Sie werden daraus ersehen, daß ich gerade und of 
fen bin, und nur das sage, was ich für wahr halte. Ich 
würde mehr haben sagen können, und zu allem die Beweise 
— —— 
liefern; allein ich habe meine Manuscripte, welche das Bau 
ernwesen betreffen, zu Mainz und im Rheingau liegen, und 
. 
sie nicht nach Wunsch benutzen. 
kann 
12 
.. 
meine Ge 
ostem vom Bauernwesen und auch 
Mein 
*.. 
071 
wie es in 
Entstehen des Leiveigenthums, 
dem letz 
danken vom 
. 
Fo 
tein Jayrhundert beschaffen war, habe ich in der Volmestein= 
schen Geschichte zum Theil niedergelegt; ich bin in demselben, 
noch mehr befestigt wor 
seitdem ich Westfalen verlassen häbe 
. 
den, insbesondere habe ich gefunden, daß ich das Bauernwe¬ 
19 
.. 
zestfalen mit jenem in den oberdeutschen Provinzen ge 
sen in? 
r. 
. 
kann, daß beyde einerley 
ntau zusammenstellen und beweisen 
7 
.. 
Grundeinrichtung und Verfassung hatten. 
. ... 
Hier im Fuldaischen, wo keine Leibeigenschaft besteht, 
51" 
* 
ist auch die Verordnung Napoleons üver die Aufhebung 
des Leibeigenthums publicirt, und, was die Domainengüter 
. 
vollzogen worden. 
betrifft, 
Kindlinger. 
Be 
7
	        
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