Full text: Kindlinger, Venantius Nikolaus: Fragmente über den Bauernhof, die Hofesverfassung und das Bauernrecht in näherer Beziehung auf die im Großherzogthum Berg ergangenen kaiserlichen Verordnungen vom 12ten Decemb. 1808 und vom 13ten Sept. 1811, die aufgehobene Leibeigenschaft und die verschiedenen Arten der Bauerngüter betreffend

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nicht seyn. Jch bin dabey der Ordnung der Beleh 
rung des Bauernstandes über die demsel 
ben von Sr. Kaiserl. Majestät durch die 
beyden Verordnungen vom 12ten Dec. 1808 
u. vom 13ten Sept. 1811 verliehenen Rech 
te, und über dessen Pflichten gegen die bis 
*) 
herigen Hofesherren gefolgt. ). 
Gern hätte ich Jhnen diese Bruchstücke früher gesandt= | | 
allein die Zeit mangelte mir; und als ich in den Weih 
nachtsferien meine Gedanken aufsetzen wollte, bekam ich 
solche Augenschwäche und solches Augenweh, daß ich 
die ganze Ferienzeit nicht eine Zeile schreiben konnte. 
Nachher schrieb ich meine Gedanken in gefundenen Stun 
den nieder, und vollendete sie zur Fastnachtszeit. Jch 
üͤbergebe Ihnen selbige zum beliebigen Gebrauch. 
Fulda den 15ten Februar 1812. 
N. Kindlinger. 
*) Statt der Bezugnahme auf die §§. der Schrift habe ich 
über jedem Bruchstücke die Artikel der Kaiserl. Decrete 
selbst, nebst kurzer Bezeichnung des Jnhalts angezeigt, 
und das angehängte Register wird dem, der etwas nachse 
hen will, dieses Nachsetzen erleichtern. 
d. H. 
—— 
Mait
	        
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