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nicht seyn. Jch bin dabey der Ordnung der Beleh
rung des Bauernstandes über die demsel
ben von Sr. Kaiserl. Majestät durch die
beyden Verordnungen vom 12ten Dec. 1808
u. vom 13ten Sept. 1811 verliehenen Rech
te, und über dessen Pflichten gegen die bis
*)
herigen Hofesherren gefolgt. ).
Gern hätte ich Jhnen diese Bruchstücke früher gesandt= | |
allein die Zeit mangelte mir; und als ich in den Weih
nachtsferien meine Gedanken aufsetzen wollte, bekam ich
solche Augenschwäche und solches Augenweh, daß ich
die ganze Ferienzeit nicht eine Zeile schreiben konnte.
Nachher schrieb ich meine Gedanken in gefundenen Stun
den nieder, und vollendete sie zur Fastnachtszeit. Jch
üͤbergebe Ihnen selbige zum beliebigen Gebrauch.
Fulda den 15ten Februar 1812.
N. Kindlinger.
*) Statt der Bezugnahme auf die §§. der Schrift habe ich
über jedem Bruchstücke die Artikel der Kaiserl. Decrete
selbst, nebst kurzer Bezeichnung des Jnhalts angezeigt,
und das angehängte Register wird dem, der etwas nachse
hen will, dieses Nachsetzen erleichtern.
d. H.
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Mait