Full text: Kindlinger, Venantius Nikolaus: Fragmente über den Bauernhof, die Hofesverfassung und das Bauernrecht in näherer Beziehung auf die im Großherzogthum Berg ergangenen kaiserlichen Verordnungen vom 12ten Decemb. 1808 und vom 13ten Sept. 1811, die aufgehobene Leibeigenschaft und die verschiedenen Arten der Bauerngüter betreffend

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schichte der zwey übrigen Zeiträume aber, von Karls des 
Großen Zeiten bis ins 16te Jahrhundert und von da 
bis in die neuern Zeiten, liegt noch ungeordnet in lauter 
Entwürfen, in mehr oder weniger durchgeführten Auf 
sätzen, Bruchstücken einzelner Materien, Bemerkun 
gen, Sammlungen von Thatsachen rc. 
Auch war ich Willens, diese Geschichte des Bau 
ernwesens über mehrere deutsche Provinzen, besonders 
über die Gegend des Rheinstromes auszudehnen. Denn 
seitdem ich in meiner Heimath einige ruhige Jahre ge 
noß, sammelte ich treffliche Materialien, und schrieb 
manche Bemerkungen über das Bauernwesen außerhalb 
Westfalen nieder; allein die Arbeit blieb liegen, seit 
mich besondere Verhältnisse bewogen, den Ruf nach 
Fulda anzunehmen. Meine Geschäfte sind jetzt so häu 
sig, daß mir nur wenige Stunden im Tage übrig blei 
ben, Nebenarbeiten vorzunehmen. Obnehin darf ich 
die wenigen Stunden nicht nach Wunsch benutzen, weil 
meine Augen das Arbeiten bey Lichte und mein geschwäch 
ter Körper anhaltendes Nachdenken nicht mehr aushal 
ten können. 
Jhrer Aufforderung zufolge theile ich Jhnen indeß 
meine Bemerkungen in Beziehung auf die Kaiserl. De 
crete vom 12ten Dec. 1808 und vom 13ten Septemb. 
1811 in beyliegenden Blättern mit. Es sind aber nur 
Bruchstücke, nichts Zusammenhangendes, sollte es auch 
nicht 
21. Fortsetzung. 
22. Was für Veränderungen das Bauernwesen unter Karl 
und seinen Nachfolgern bis zu Ende des 12ten 
Jahrhunderts betroffen haben. Und zwar a) rc.
	        
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