Volltext : Dernburg, Heinrich: ¬Das Vormundschaftsrecht der preußischen Monarchie nach der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875

Vorwort.
In  der  nunmehr  abgeschlossenen  energisch  und  zugleich  besonnen
entworfone
orsenen  Reform  unseres  Vormundschaftsrechts  hat  sich  die  Einsicht
und  Gestaltungskraft  der  Leiter  unseres  Justizwesens  ein  dauerndes
Denkmal  gesetzt.  Doch  wie  hoch  der  Werth  ihres  Werks  zu  schätzen
ist,  seine  Wirkung  hängt  vor  Allem  ab  von  dem  Sinn  und  von  dem
Verständniß,  mit  welchem  die  Praxis  dasselbe  entgegen  nimmt,  und
ins  Leben  überführt.  Ihr  hierbei  behülflich  zu  sein,  ist  die  Absicht
dieses  Buches,  welches  die  bei  der  Feststellung  des  neuen  Gesetzes
waltenden  Gedanken  gleichsam  frisch  und  ursprünglich  zum  Ausdruck
zu  bringen  und  deren  Consequenzen  für  das  gemeine,  das  rheinische
und  das  preußische  Recht  gleichmäßig  zu  entwickeln  sucht.  Diese  Aufgabe ¬
  war  mir  dadurch  nahe  gelegt,  daß  ich  zum  Zweck  der  Berichterstattung ¬
  in  der  Kommission  und  im  Plenum  des  Herrenhauses
meine  Studien  längere  Zeit  der  Vormundschaftsordnung  zuzuwenden
hatte,  und  an  den  Berathungen  thätigen  Antheil  nahm,  welche  deren
letzte  Gestalt  in  wochenlangen  Erörterungen  bestimmten.  Die  hier
empfangenen  Eindrücke  zu  verarbeiten,  die  gewonnenen  Resultate
nochmals  durchzudenken  und  in  raschem  Abschlusse  dem  juristischen
Publikum  vorzulegen,  betrachtete  ich  als  eine  Verpflichtung,  welcher  ich
mit  Liebe  und  Energie  nachkam.
Hierbei  habe  ich  nicht  die  Form  des  Commentars  gewählt,  welche
heutzutage  bei  der  Einführung  in  neue  Gesetze  die  gewöhnliche  geworden ¬
  ist,  vielmehr  schien  mir  eine  systematische  Darstellung  dem
Gegenstand  angemessener,  da  sie  den  Einblick  in  das  Ganze  erleichtert,
welcher  bei  einem  einheitlichen  Werke  wie  die  Vormundschaftsordnung
            
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