Volltext : Helfert, Joseph: Versuch einer systematischen Darstellung der Jurisdictions-Norm für die deutschen Provinzen des Österreichischen Kaiserthumes

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3)  Streitigkeiten,  welche  wegen  der  von  einen
auf  dem  Schiffe  Fahrenden  dem  Schiffsherrn,  oder  von
diesem  oder  von  dessen  Leuten  jenem  während  der  Schifffahrt =
  zugefügten  Beleidigungen  erhoben  werden  d).
4)  Alle  adeliche  Richteramtshandlungen  über  die
in  Triest  ansässigen  Großhändler,  börsemässigen  Kaufleute =
  und  privilegirte  Fabrikanten,  als  die  Sperre,  Jnventur, =
  Schätzung,  die  Vergerhabung,  Bemängelung
und  Adjustirung  der  Gerhabschaftsrechnungen  u.  s.  w.  2).
5)  Die  Klagen  gegen  alle  in  Triest  ansässigen  Großhändler, =
  börsemässigen  Kaufleute,  Fabrikanten  und
Künstler,  welche  wegen  ihrer  dem  Publico  und  dem
Commerze  nützlichen  Arbeiten  ein  besonderes  landesfürstliches ¬
  Privilegium  oder  Schutz=Decret  erhalten  haben,
dann  gegen  alle  fremden  Handelsleute,  welche  sich  in
Triest  Geschäfte  halber  aufhalten,  sich  beim  Merkantilund ¬
  Wechselgerichte  gemeldet  haben,  und  als  börsemäs.
sig  daselbst  protokolliret  sind,  so  wie
6)  Klagen  gegen  Triester  patentirte  Mäckler  und
Commerzial=Briefträger,  nicht  aber  gegen  einen  Kleinhändler, ¬
  der  Waaren  nach  Pfund  und  Ellen  verkauft,
und  mit  seiner  Person  dem  Triester  Stadt=  und  Landrechte ¬
  unterstehet;  nur  in  Handlungs-  und  Wechselsachen, ¬
  vorzüglich,  wenn  sie  einem  Triester  Großhändler
eine  größere  Quantität  Waaren  abkaufen,  unterliegen
sie  dem  Merkantil-  und  Wechselgerichte  f).
7)  Die  Concurs=Eröffnung  über  alle  jene  Personen, =
  in  Ansehung  derer  es  die  Personal=Behörde  istg
d)  Ebend.  9.  Art.
e)  Ebend.  11.  Art.
J)  Ebend.  13.  und  14.  Art.
g)  Ebend.  24.  Art.
            
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