178
kleiner Regeln verlieren *). Es verdiente daher schon eine patriotische ¬
Anerkennung, daß früher einmal in Sachsen beantragt wurde,
das österreichische Gesetz dort einzuführen, in der Hoffnung,
daß dieses Beispiel auch in anderen Staaten Nachahmung finden
und so vielleicht ein gemeinsames bürgerliches Recht für Deutschland ¬
erzeugt würde, wofür auch in Bayern durch einen früheren,
auf österreichischer Legislation beruhenden Entwurf, ein erfreulicher
Anhaltspunkt gegeben war. Jetzt hat Sachsen jenes Gesetz nicht
blos in der Methode, sondern auch im Geiste und Ausdrucke?
zum Muster genommen, dabei durch Entscheidung einzelner Streitfragen ¬
und zweckmäßige Benutzung anderer legislativer Vorarbeiten
die wesentlichen Bedürfnisse einer volksthümlichen Gesetzgebung befriedigt ¬
3). Auch die Stimme praktischer Juristen hat mit Recht
den von ausgezeichneten sächsischen Rechtskennern bearbeiteten *) und
revidirten 5) Entwurf für ein gelungenes, die richtige Mitte
zwischen Doctrin und populairer Haltung beobachtendes, das gemeine ¬
Recht selbst als Hilfsquelle glücklich beseitigendes Werk
erkannt 6), aber alsbald erhob sich dagegen, neben brauchbarer
civilistischer Kritik'), der alte romanistische Sondergeists), mit
Schmerz erfüllt über den drohenden Abschied von einem Rechte,
welches so lange Deutschland beherrschen wird, als man nicht begreift, ¬
welche Wohlthaten ein volksthümliches deutsches Gesetz verbreitet; ¬
mit gelbem Neide einem edlen Volke mißgönnend, daß es
den Fesseln seiner römischen Dollmetscher ledig werden solle und
1) Arndts, a. a. O. S. 142 fl.
2) Unger, a. a. O. S. 3.
3) Die Vorwürfe, es befänden sich zu viel schulmäßige Definitionen im
Entwurfe, er sei der freien wissenschaftlichen Bewegung hinderlich, ein Gesächs. ¬
setzbuch dürfe kein Lehrbuch sein 2c., sind leicht zu beseitigen.
4) Geheimerath Held.
5) von v. Könneritz, v. Langenn, Marschner, Criegern, v. König.
6) Beschorner, im Archiv für civilist. Praxis, Heft 2 von 1854, S. 188.
7) v. Wächter in der Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung in SachBd. ¬
XII. Hänel ebendas.
sen
8) Sintenis, zur Frage von den Civilgesetzbüchern, Leipzig 1853.