Volltext : Schiebe, August: ¬Die Lehre von den Wechselbriefen

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nur  an  den  durch  dergleichen  Indossament  berechtigten  Inhaber  geschehen ¬
  (§.  763).
Das  Wort  „Ordre“  ist  in  Frankreich  nicht  gebieterisch
nothwendig,  und  kann  auch  durch  die  Ausdrûcke  payez  à  Mr.  ou
au  porteur  légitime,"  oder  „payez  à  Mr...  ou  ses  ayans-droits,
oder  „payez  à  Mr...  ou  à  sa  disposition"  ersetzt  werden.  Würde
man  aber  schreiben,  „payez  à  Mr...  ou  en  sa  faveur,"  so  wäre
dies  blos  eine  Vollmacht,  den  Betrag  des  Wechsels  zu  erheben,  er
könnte  aber  nicht  weiter  indossirt  werden.  (Pardessus,  cours  de
droit  commercial,  No.  339.  —  Nouguier,  des  lettres  de
change  etc.  p.  102.)
§.  76.
Der  Wechselbrief  kann,  in  Betreff  der  Ordre,  ausgestellt
werden:
1)  An  eigne  Ordre,  wenn  ihn  nämlich  der  Aussteller
an  die  Ordre  seiner  selbst  stellt;  dies  thut  er,  um  freie  Hand  zu
haben,  ihn  zu  negoziren,  oder  zu  remittiren,  wem  er  will.  Da
aber  hierzu  noch  kein  Nehmer  vorhanden  ist,  so  ist  auch  der
Wechselcontract  noch  nicht  erfüllt,  was  dann  erst  durch  den
Uebertrag  geschieht.
Man  zieht  gewöhnlich  an  „eigne  Ordre“  bei  Commissionstratten, ¬
  wenn  man  nämlich  den  Auftrag  von  einer  Person
erhalten  hat,  für  deren  Rechnung  eine  gewisse  Summe  auf  eine
andere  Person  zu  trassiren,  und  man  diesen  Auftrag  als  vollzogen
anzeigen,  mit  der  Verhandlung  des  Wechsels  aber  auf  eine  Cursverbesserung ¬
  warten  und  also  auf  den  Curs  speculiren  will  ;  oder
auch,  wenn  man  freie  Hand  haben  will,  den  Wechsel  zu  negoziren ¬
  oder  zu  remittiren,  je  nachdem  sich  dazu  eine  gute  Gelegenheit ¬
  präsentirt.  Ferner  trassirt  man  an  eigne  Ordre  für  kleine
Posten,  wenn  man  per  Saldo  oder  Spesenposten  für  eigne  Rechnung ¬
  zieht  und  noch  nicht  entschlossen  ist,  ob  man  den  Wechsel
verkaufen,  oder  an  Jemand  remittiren  will.  Für  dergleichen  Posten ¬
  bedient  man  sich  indess  gewöhnlich  der  Anweisung.
            
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