562 III. B.XVIII. T. Von Vorzugs=u. Unterpf.=Recht.
durch die Großhändler und die Unterhalts=An
stalten für ein Jahr.
2101 a. Hinzukommen 6.) die oben im Zusaz 2098a.
im Absaz l. genannte Staats=Forderungen, sodann
7.) die unverjährte Arzneyrechnungen der Apotheker
für andere als lezte Krankheiten.
§. II.
Von Vorzugs=Rechten auf bestimmte
Fahrniß=Stücke.
2102. Ein Vorzugs=Recht jedoch nur auf bestimmte
Fahrnißstücke bey folgenden Forderungen genießen:
Der Mieth= und Pacht=Zins auf den Er
1.)
trag der Erndte des lezten Jahrs, und auf
den Werth alles dessen, was zur Einrichtung
des Mieth=Hauses und des Pacht=Guts ge
hört, so wie alles dessen, was zur Benuzung
des Pacht=Guts dient, und zwar für alles fäl
lige und verfallende, wenn die Pacht= und
Mieth=Verträge öffentlich beurkundet, oder
mit Privat=Urkunde, die ihren sichern Tag hat,
belegt sind: in diesen beeden Fällen haben auch
die übrigen Gläubiger das Recht, das Miethhaus
oder Pachtgut für die übrigen Jahre wieder
für ihre Rechnung in Bestand zu geben, sammt
der Schuldigkeit den Eigenthümer um seine For
derungen zu befriedigen:
Wären die Bestand=Verträge weder öffent
lich noch von sicherem Ort und Tag; so gilt