UI.B XVIII. T. Von Vorzugs=r. Unterpf.=Recht. 561
leistung an, jedoch nur auf des Manns, nicht auf der Frau
Vermögen.
2099. Die Vorzugsrechte können liegende und fah
rende Haabe ergreifen.
Erster Abschnitt.
Von Vorzugs=Rechten auf der Fahrniß.
2100. Diese Vorzugs=Rechte sind theils allgemein,
theils beschränken sie sich auf bestimmte Fahrniß=Stücke.
§. 1.
Von allgemeinen Vorzugs=Rechten auf
der Fahrniß.
2101.
Nachstehende Forderungen haben ein Vorzugs
die gesammte fahrende Haabe, das nach der
Recht auf
Ordnung der Benennung auszuüben ist.
Die Gantkosten;
1.)
Die Begräbnißkosten;
2.)
3.)
Alle und jede Kosten der lezten Krankheit, deren
verschiedene Gläubiger unter sich den gleichen
Rang haben, worinn sie nach Verhältniß des
Betrags ihrer Forderung zur Zahlung kommen.
Der Gehalt der Dienstleute für das verflossene
4.)
und laufende Dienstjahr.
5.)
Die Lieferungen der Lebensbedürfnisse für den
Schuldner und seine Familie, durch die Klein
Händler, z. B. Bäcker, Mezger und andere,
von den lezten sechs Monaten, und jene