Full text: Land-Recht des Großherzogthums Baden

UI.B XVIII. T. Von Vorzugs=r. Unterpf.=Recht. 561 
leistung an, jedoch nur auf des Manns, nicht auf der Frau 
Vermögen. 
2099. Die Vorzugsrechte können liegende und fah 
rende Haabe ergreifen. 
Erster Abschnitt. 
Von Vorzugs=Rechten auf der Fahrniß. 
2100. Diese Vorzugs=Rechte sind theils allgemein, 
theils beschränken sie sich auf bestimmte Fahrniß=Stücke. 
§. 1. 
Von allgemeinen Vorzugs=Rechten auf 
der Fahrniß. 
2101. 
Nachstehende Forderungen haben ein Vorzugs 
die gesammte fahrende Haabe, das nach der 
Recht auf 
Ordnung der Benennung auszuüben ist. 
Die Gantkosten; 
1.) 
Die Begräbnißkosten; 
2.) 
3.) 
Alle und jede Kosten der lezten Krankheit, deren 
verschiedene Gläubiger unter sich den gleichen 
Rang haben, worinn sie nach Verhältniß des 
Betrags ihrer Forderung zur Zahlung kommen. 
Der Gehalt der Dienstleute für das verflossene 
4.) 
und laufende Dienstjahr. 
5.) 
Die Lieferungen der Lebensbedürfnisse für den 
Schuldner und seine Familie, durch die Klein 
Händler, z. B. Bäcker, Mezger und andere, 
von den lezten sechs Monaten, und jene
	        
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